Diskussion:Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen

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neu: nachts nur Befeuerung wenn tatsächlich Flugobjekt in der Nähe[Quelltext bearbeiten]

Seit 01.09.2015 sind radargestützte Systeme (bedarfgerechte Befeuerung) anerkannt (www.airspex.com, http://www.iwrpressedienst.de/Textausgabe.php?id=5109), das heißt nachts kein Blinken, außer wenn Flugojekt näher als 4 km. (nicht signierter Beitrag von 88.79.122.250 (Diskussion) 09:35, 1. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Weniger Blinklichter: Vorschrift für Windpark-Radaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern[Quelltext bearbeiten]

Meldung heute: Abendblatt: Weniger Blinklichter: Vorschrift für Windpark-Radaranlagen.
Kann mir irgendjemand erklären warum nicht ganz einfach die Leuchten so einrichtet dass sie nicht unterhorizontal abstrahlen? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 17:27, 15. Nov. 2017 (CET)Beantworten