Diskussion:Honorar

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Hannover86 in Abschnitt Honorarvertrag als Arbeitsvertrag
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Honorarvertrag als Arbeitsvertrag[Quelltext bearbeiten]

hi, hier wird nur von Honorarverträgen von Freiberuflern gesprochen, was ist mit Arbeitnehmern, die auf Honorarbasis arbeiten? als Unterart des Dienstvertrages, etwa auch für die Freien Mitarbeiter etc.? --79.223.134.169 10:24, 1. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ein Arbeitnehmer arbeitet nicht auf Honorar - das ist Bullshit. Es gibt allerdings den Begriff Scheinselbständigkeit. Da wird z.B. versucht, mit Honorarverträgen den Tariflohn zu umgehen oder den Kündigungsschutz auszuhebeln. Arbeitnehmer bekommen Gehalt oder Lohn, aber niemals ein Honorar! Wenn jemand das behauptet, dann ist das ein Trick um dich hereinzulegen. Typisch Kapitalismus. Und dann behauptet, Honorar macht "frei". --Hannover86 (Diskussion) 15:35, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Steuerpflichtigkeit[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand einen Abschnitt Steuerpflichtigkeit bei Honoraren anfügen? Welche Honorarformen sind/sind nicht steuerpflichtig? Ab wann? Für wen? ...Danke!

Ausfallhonorar[Quelltext bearbeiten]

Wird ein Ausfallhonorar nicht vielmehr für den Fall vereinbart, dass eine Leistung zwar nicht erbracht, wohl aber zur Verfügung gestellt, jedoch nicht abgerufen wird. Da dies meistens in den Verträgen vereinbart wird, hat dies sehr wohl rechtliche Bedeutung. Der Artikel beschreibt hier anscheinend Werkverträge, Freiberufler schließen aber in der Regel Dienstverträge ab. --80.134.83.118 18:43, 22. Sep 2006 (CEST)

Das Kapitel Ausfallhonorar ist fast so lang wie der eigentliche Beitrag. Nehmt das Kapitel komplett raus. Ein Ausfallhonorar gibt es rechtlich nicht, der Verweis auf einen Parragraphen wird also nicht möglich sein und "augenscheinlich" gehört nicht in einen Wikipedia Artikel. Ein Besteller kann eine begonnene Arbeit abbrechen lassen und ggf. nach § 638 BGB mindern. Ausfallhonorare sind so sittenwidrig wie Konkurenzausschlussklauseln. Freiberufler schließen übrigens keine Dienstverträge ab sondern einen Werkvertrag. BGB/§632 (nicht signierter Beitrag von Römer098 (Diskussion | Beiträge) 10:58, 21. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Honorarausfall[Quelltext bearbeiten]

Eine Honorarausfallversicherung gibt es allenfalls für Anwälte innerhalb einer Anwaltsvereinigung. Keine Versicherung bietet so etwas für Freiberufler an. Löscht löscht diesen Absatz oder setzt einen Link zu einer Quelle. (nicht signierter Beitrag von Römer098 (Diskussion | Beiträge) 10:58, 21. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Fund[Quelltext bearbeiten]

Die (gedruckte) Presse in Mali steckt unter anderem wegen des Analphabetismus in einer Krise. In der rund zwei-Millionen-Einwohner-Stadt Bamako erreichen die größten Zeitungen bloß 3500 Exemplare Auflage: sie sind mit rund 60 Rappen zu teuer. Das Radio ist die wichtigste Informationsquelle.

Durchschnittliche Journalisten erhalten statt eines regelmäßigen Lohns ab und zu ein Trinkgeld ihres Arbeitgebers. Der größte Teil der Geld-Zuwendungen steckt als "Grundausstattung" in Pressemappen (sic) (, genannt "Phaltis"). (Als einzige Journalisten ausserhalb der staatlichen elektronischen Medien erhalten wohl die von "Radio Kledo" Lohn (umgerechnet 200 Franken monatlich) und sind sozialversichert.) Es ist auch bei bezahlten Journalisten schwer, sie für soziale Themen zu gewinnen, so für die Krise des Schulwesens und steigende Preise alltäglicher Güter. -- gibt vielleicht als "Abgrenzung" o. ä. einen gekürzten Abschnitt her Siebzehnwolkenfrei 11:14, 3. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Partynia RM 16:13, 10. Mär. 2013 (CET)