Diskussion:Inter partes und inter omnes

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Inter omnes?
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Artikelplanung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mich dazu entschlossen nur über den Artikel inter partes und über den Artikel inter omnes auf diese Seite weiterzuleiten. So ist es später einfacher diesen Artikel aufzuteilen. --Whsky 17:47, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Inter omnes?[Quelltext bearbeiten]

Bedeutet es dasselbe wie erga omnes, wie es der Artikel behauptet? Manche Websiten (https://www.lexexakt.de/index.php/glossar/interomnes.php) legen das nahe. Auf anderen gibt es zu beiden unterschiedliche Artikel (https://www.proverbia-iuris.de/erga-omnes/, https://www.proverbia-iuris.de/inter-omnes/).

Wer kennt sich aus? Antworten bitte hier Diskussion:Latein_im_Recht#Inter_omnes_?. --Abzo (Diskussion) 07:50, 28. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Es gilt grundsätzlich zu unterscheiden nach dem Verhältnis zwischen absoluten und relativen Rechten, hier hat sich erga omnes begrifflich etabliert und nach dem Verhältnis der absoluten und relativen Wirkung von Gerichtsentscheidungen, hier wird von der Wirkung inter omnes gesprochen. Die erga omnes-Platzierung im Artikel halte ich daher für verfehlt. Zudem heißt inter=zwischen und erga=für. Die Übersetzung mit unter allen trifft den Kern nicht.--Stephan Klage (Diskussion) 08:52, 28. Feb. 2019 (CET)Beantworten