Diskussion:Johann Georg Stuwer

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Suessmayr in Abschnitt k. k. privilegirter „Kunst- und Luftfeuerwerker“
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Verlassenschaft[Quelltext bearbeiten]

"Seine Verlassenschaft betrug die nicht unbeträchtliche Summe von 10.397 Gulden." Diese Information ist 1) ohne Quellenangabe wertlos und 2) ohnehin dubios, da offenbar die Abzüge übersehen wurden.--suessmayr 15:24, 17. Jan. 2015 (CET)

Stimmt. Am besten du löscht den Satz. --Peter Gugerell 19:42, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Es ist genau wie ich vermutete. Von Stuwers Vermögen wurden das Heiratsgut seiner Frau und die Krankheits- und Leichkosten abgezogen, was das Vermögen auf 6.644 Gulden reduzierte. Wenn man eine Sperrsrelation aus dem Jahr 1802 nicht lesen kann, soll man keine Bücher über Stuwer schreiben.--suessmayr 13:19, 20. Jan. 2015 (CET)

k. k. privilegirter „Kunst- und Luftfeuerwerker“[Quelltext bearbeiten]

Das ist ein lustiger Lesefehler. Stuwer war natürlich „Kunst- und Lustfeuerwerker“. Im Sinne von Belustigung, so wie es damals auch „Lustgärtner“ gab.--Suessmayr Diskussion 09:10, 6. Sep. 2022 (CEST)Beantworten