Diskussion:Kassenantrag

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Analytische Psychotherapie (= Psychoanalyse) fehlt[Quelltext bearbeiten]

Mit Erstaunen stelle ich fest, dass in diesem Artikel die analytische Psychotherapie (= Psychoanalyse) fehlt.

Es gibt 3 von den Krankenkassen finanzierte Psychotherapie-Formen:

1. Analytische Psychotherapie (= " Psychoanalyse"). Die ursprünglich von Sigmund Freud entwickelte und von vielen anderen namhaften Psychoanalytikern weiterentwickelte Therapieform behandelt komplexe psychische Störungen unter Nutzung von Regression, Übertragung, Gegenübertragung und Deutung. Es werden in der Regel bis zu 240 Therapiestunden genehmigt (bei 2 bis 3 Stunden pro Woche), was sich in entsprechender Tiefe und Nachhaltigkeit der Behandlung niederschlägt.

2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Diese aus der Psychoanalyse entstandene Therapieform behandelt weniger komplexe Störungen, bei begrenzter Zielsetzung, mit ähnlichen Methoden wie die Psychoanalyse und unter Begrenzung der Regression. In der Regel werden bis zu 80 Therapiestunden genehmigt (bei 1 Stunde pro Woche).

3. Verhaltenstherapie. Während die analytische und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als "aufdeckende Verfahren" mit dem Unterbewusstsein (bzw. dem "Unbewussten")und damit vor allem am inneren Erleben arbeiten , setzt die Verhaltenstherapie am Verhalten des Menschen an und bemüht sich mit verschiedenen Methoden um dessen Beeinflussung und Modifikation. Die Stundenanzahl ist auf maximal 80 begrenzt. (nicht signierter Beitrag von Pilger66 (Diskussion | Beiträge) 15:20, 11. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Wenn du Belege hast, dann WP:Sei mutig! --H7 (Diskussion) 15:11, 12. Nov. 2014 (CET)Beantworten