Diskussion:Kleinmotorrad
Nachweis für AJ - Führerschein[Quelltext bearbeiten]
Hallo, ich hab den Text...
"Alle die einmal den AJ gemacht hatten haben also inzwischen die Klasse A."
auch so in Erinnerung aber gibt es dafür auch einen "offiziellen" Nachweis? In den Nachweisen wird ja der AL Führerschein behandelt.
Wäre mir wichtig da ich gerade mit der BPD diskutiere da mir im neuen Scheckkartenführerschein nur A mit Code 79.03 und 79.04 eingetragen wurde.
lg HB (nicht signierter Beitrag von 143.161.248.25 (Diskussion) 15:37, 15. Okt. 2014 (CEST))
Update: Dank der kompetenten schnellen Hilfe durch die Rechtsabteilung des ÖAMTC bin ich nun fündig. Im FSG-Gesamtdurchführungserlass ist klar geregelt das Aj = A Führerschein gilt. Inzwischen hat das auch die BPD eingesehen und ich hab einen vollwertigen A-Führerschein. :-) (nicht signierter Beitrag von 143.161.248.25 (Diskussion) 15:43, 17. Okt. 2014 (CEST))