Diskussion:Kolonenedikt des Anastasius

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt Verlust des Klagerechts
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Ackerbauer(n)[Quelltext bearbeiten]

Guten Abend! Ich bin beim Lesen auf einen Hinweis gestoßen, es müsse "die Ackerbauer" heißen. Das widerspricht meinem Sprachgefühl - entweder sind es "die Ackerbauern" oder (ungewöhnlich) "die Ackerbebauer". Ich frage mich, wer diesen Hinweis gesetzt hat und wie er ihn begründen mag.

Auffällig ist zudem die wechselnde Schreibweise des verantwortlichen (ost-)römischen Kaisers, wahlweise in Latein (Anastasius) oder Griechisch (Anastasios). Meine Kenntnisse in byzantinischer Geschichte reichen leider nicht aus, um mich für eine Variante zu entscheiden - ich hielte dies im Sinne der Verständlichkeit und Lesbarkeit aber für sinnvoll; das zugehörige Lemma bezeichnet den Mann übrigens als Anastasios 1. (https://de.wikipedia.org/wiki/Anastasios_I.). In diesem Sinne würde ich ggf. vereinheitlichen - es sei denn, das betreffende Edikt ist in der historischen Forschung unter der lateinischen Namensgebung eingeführt. Wer kann hier weiterhelfen? --Oho1928 (Diskussion) 22:15, 4. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Guten Morgen! Das Sprachgefühl hilft hier insofern, als dadurch deutlich wird, dass es sich nicht um Bauern (mit den entsprechenden Bedeutungsnuancen) handelt, sondern um bloße Ackerbauer, Leute, die dort nichts zu tun haben, als das Land zu bearbeiten, und deren bäuerliche Wohn- und Besitzrechte rückblickend stark eingeschränkt, auf jeden Fall starken Veränderungen unterworfen waren. Ihre Rechtsstellung weicht stark von der eines Bauern ab, daher ja auch die Bezeichnung als Kolonen. Sie als Bauern zu bezeichnen gilt in der Literatur demzufolge als Euphemismus oder zumindest missverständlich. – Die Epoche des genannten Kaisers ist im oströmischen Reich zweisprachig (mindestens), die für das Gesamtreich gültigen Gesetze vielfach noch in Latein abgefasst. Wikipedia verfolgt andere Grundsätze bei der Benennung von Personen, als die nicht auf Einheitlichkeit angewiesene Fachliteratur. Anastasius oder Anastasios sind die lateinische bzw. griechische Namensform, beide haben ihre Berechtigung. In der Literatur wird (wohl wegen der Gesamtreichsfrage) die lateinische Version bevorzugt. Ich hoffe, das hilft weiter. --Hans-Jürgen Hübner (Diskussion) 08:50, 23. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Verlust des Klagerechts[Quelltext bearbeiten]

Hallo Hans-Jürgen, nur kurze Verständnisfrage, weil ich mich mit Beck nicht beschäftigt habe. Die Ackerbauer verloren ihr Klagerecht gegen ihren Herrn. Hmm. Zumeist hafteten die Herrn gegenüber Gläubigern unbeschränkt (Außenverhältnis) und beschränkt auf die Höhe des Werts des Pekulium gegenüber dem Gewaltunterworfenen (Innenverhältnis). In der Spätantike hafteten die Gewaltunterworfenen dann gegenüber den Gläubiger unmittelbar. Welcher Raum bleibt einem Klagerechtsverlust? Geht es um Klage wegen Nichteinräumung des Besitzes durch den Herrn, die verloren ging, oder konnte er keine Verwendung-/ Aufwandsentschädigungen mehr einklagen? Mir bleibt da eine Unklarheit. Vielleicht bekommst Du das ja mal raus. VG --Stephan Klage (Diskussion) 23:17, 26. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Hallo Stephan, sehe deine Frage erst jetzt. Kurz: Bis dahin war es möglich, am Herrn vorbei auf eine höhere Instanz zuzugreifen, im krassesten Fall sogar beim Kaiser direkt vorstellig zu werden. Damit waren die Ackerbauer von jeder Möglichkeit zur Abwehr von Willkür abgeschnitten, etwa bei der Festsetzung von Abgaben, aber auch bei Polizeiaufgaben. Andererseits schotteten sich die Grundherren damit zunehmend gegen die staatlichen Einrichtungen ab. Ich hoffe, das ist so verständlich. Grüße, --Hans-Jürgen Hübner (Diskussion) 22:45, 11. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ja danke für die plausible Ausführung. Ich muss selbst mal bei Gelegenheit schauen, warum Ackerbauern, die kaum eine oder auch gar keine rechtliche Besserstellung gegenüber Sklaven eines Familienverbandes innehatten, während der Spätantike dann zueinander diametral gegenläufig behandelt wurden. Die landarbeitende Unterschicht und die gewaltunterworfenen Hausstandsmitglieder wurden ja einerseits vereinheitlicht in einer Unterklasse repräsentiert; dennoch erfuhren die Sklaven Aufwertungen gegenüber ihrem Herrn (schwächere Rechte noch im Prinzipat), denn sie konnten gegen ihn mit adjektizischer Klage vorgehen. Parallel dazu aber verloren die Kolonen ihren Rechtsschutz gegenüber ihrem Herrn. Das wirkt wiederum nicht plausibel. Das ist aber auch nicht Gegenstand des Artikels. Schönen Abend Dir und Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 00:06, 12. Jul. 2023 (CEST)Beantworten