Diskussion:Kriminalgesetzbuch für das Herzogtum Braunschweig

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Noch auswertbare Literatur[Quelltext bearbeiten]

Für die Ausführungen zur Rezeption habe ich Beßmanns Ausführung im Zehnten Kapitel genutzt. Dort sind auch lange Ausführungen zum Vergleich mit dem preußischen Strafgesetzbuch. Die habe ich bisher nicht ausgewertet und werde das wahrscheinlich auch nicht - sie passen mMn nicht hier rein aufgrund des geringen Einflusses des Braunschweiger Gesetzbuch. Aber den Hinweis möchte ich geben - wenn jemand Interesse hat das auszuwerten, auch für einen anderen Artikel - gerne. --Ichigonokonoha (Diskussion) 17:47, 12. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Abschnitt Geschichte, Strafrecht im Herzogtum vor dem Kriminalgesetzbuch[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt beginnt mit dem Sachsenspiegel und der CCC. Das Herzogtum Braunschweig gab es aber erst seit 1814 (Anachronismus). Deshalb müsste von den Vorgängerterritorien gesprochen werden. --Malabon (Diskussion) 22:07, 13. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Da hast du natürlich vollkommen recht. Ich habe ergänzt, dass es sich natürlich um das Gebiet des späteren Herzogtums handelt. --Ichigonokonoha (Diskussion) 22:28, 13. Sep. 2023 (CEST)Beantworten