Diskussion:Kriminalität der Mächtigen

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Kruwi in Abschnitt Machtbegriff
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Machtbegriff[Quelltext bearbeiten]

Sollte hier der lediglich situativ Mächtige, kurzzeitig Mächtige nicht besser außen vor bleiben? Der Machtbegriff gälte sonst auch für einen nicht unerheblichen Teil der (teils zufälligen, zeit-, ortsbezogenen) Unterschichtenkriminalität, man denke an Messerstecher, Hooligans, jugendliche gewaltbereite Eckenstehergruppen. Macht sollte sich zur vernünftigen Abgenzung auf institutionalisierte Macht beziehen. D.h. wo hierarchische Strukturen des "oben über unten" installiert sind und die mit Macht ausgestattete Person diese Position auf längere Zeit innehat: Chefs, Gruppen-, Abteilungsleiter, Vermieter (Macht per Besitz), Tüv-Prüfer und Gutachter (verliehene Macht per Plakettenrecht bzw. Bewertung), Lehrer, Regierungshierachien. Sonst wäre die Gefahr zu sehen, dass sich der Machtbegriff nutzlos verläuft. Z.b.: bei Hooligans ist der einzelne Hool nicht deswegen ein "Krimineller der Macht", weil er im Rudel auftritt und gewaltbereit ist - hingegen ist ein Organisator der Hools, der Karten kauft, Telefonketten mobilisiert etc., der in irgendeiner Weise für die anderen Hooligans "vorn" oder "oben" ist, sicherlich ein Krimineller der Macht. Er setzt andere Menschen ein, kriminelle Taten zu begehen - und hat es vergleichsweise oft einfacher, selbst unerkannt zu bleiben oder geschützt zu bleiben per Aussageverweigerung der Untergebenen, Omerta etc. Letztlich im Ergebnis ohne Strafe davonzukommen, weil sein Tun nur indirekt wirkt, lediglich durch andere erkennbar kriminell handelnde Menschen und dementsprechend sein Machteinsatz zur Kriminalität z.B. auch schwerer beweisbar ist, weil nicht mit seinem persönlichen Handeln sichtbar verbunden. NB Mir ist eine Definition der Macht bekannt, die besagt: "Macht ist die Möglichkeit, das Verhalten von Menschen auch gegen deren Willen zu ändern." (Das impliziert zwar auch fallweise eine kurzzeitige, zufällige Macht - z.B. über Körperkraft oder Waffenbesitz eines Zufallsgegners, aber das führt hier zu nichts.) -- 80.145.189.218 12:47, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Diese Probleme sind sicherlich nicht weguzdiskutieren, zu klären haben sie jedoch nicht wir als "enzyklopädische Berichterstatter", sondern die kriminologische Forschung. Alles andere wäre Theoriefindung-- Kruwi 12:51, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten