Diskussion:Last In – First Out

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von 134.99.6.109 in Abschnitt Fifo steuerrechtlich nicht zulässig (?)
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Sers, also wir schreiben gerade eine Klausur über den Handelsrechtlichen Jahresabschluss. In diesem Zusammenhang haben wir bei den Verbrauchsfolgeverfahren gelernt. Dass das steuerrechtlich einzig zulässige Verfahren wäre Lifo (§6 Abs 1 Nr 2a EStG) und Fifo dürfe nur angwendet werden wenn die wirkliche Verbauchsfolge dem entspricht und das zuständige Finanzamt dem zustimmt (z.B. bei verderblichen Lebensmitteln).

Gruß Steff (nicht signierter Beitrag von 89.52.188.6 (Diskussion) 10:14, 15. Feb. 2006 (CET))Beantworten

Fifo steuerrechtlich nicht zulässig (?)[Quelltext bearbeiten]

Gleicher Einwand aus dem gleichen Anlass ;) ich denke das muss geändert werden!

BG Christina (nicht signierter Beitrag von 134.99.6.109 (Diskussion) 12:43, 22. Jan. 2007 (CET))Beantworten