Diskussion:Liste der Flugplätze mit IFR-Zulassung in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 217.255.142.85 in Abschnitt IFR
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Ich habe die Liste an den aktuellen Stand des AIP 2008 angepasst. Es sind einige Flughäfen dazu gekommen. Rausgefallen sind Cochstedt und Egelsbach, für die sind keine IFR mehr veröffentlicht.--Research 17:47, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Was soll diese Tabelle?[Quelltext bearbeiten]

In der Überschrift steht: Verkehrslandeplätze! Es sind aber fast nur Flughäfen aufgeführt! Dann ist es falsch, das Flughäfen immer eine IFR-Zulassung haben. Und es fehlen noch welche. Wenn du schon von der AIP Stand 2008 ausgehst, muß Donauwörth und Wilhelmshaven auch noch dazu, auch wenn es nur Heli-Plätze sind. Aber es sind Verkehrslandeplätze! Dann ist Cochstedt schon 2002 von der Genehmigunsgbehörde die Flugbetriebsgenehmigung entzogen worden und Egelsbach hatte nie eine IFR-Genehmigung! Gruß -- Frankygth 20:41, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich verstehe jetzt nicht ganz, worauf Du hinaus willst. In der Überschrift steht "Verkehrslandeplätze mit IFR-Zulassung", im Text hingegegen der (übergeordnete) Begriff "Flugplätze". Wenn wir bei Verkehrslandeplatz bleiben, müssten die Flughäfen raus, genauso die Sonderlandeplätze. Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du aber nur alle Nicht-Flughäfen aufführen, weil für die immer IFR notwendig ist und sich eine Auflistung für diese erübrigt. Korrekt wäre dann folgende Artikel-Überschrift:

Liste der Verkehrs- und Sonderlandeplätze mit IFR-Zulassung Im Text sollte dann der Hinweis nochmal rein, Verkehrs- und Sonderflughäfen haben immer eine IFR-Zulassung. Die derzeitige Tabelle sollte dementsprechend überarbeitet werden. Hat aber den Nachteil, dass die schöne CAT-Übersicht für die deutschen Flugplätzte entfiele. Will man sie behalten, müsste die Überschrift Flugplätze mit IFR-Zulassung lauten. Im AIP sind übrigens 57 Plätze aufgeführt, also müsste die Tabelle überarbeitet werden. Bei Cochstedt war übrigens trotz entzogener Genehmigung das IFR-Verfahren noch im AIP veröffentlicht; ist aber jetzt eh egal. Wie ich auf Egelsbach kam, ist mir allerdings schleierhaft. --Research 12:17, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hallo! Was ist denn zum Beispiel Essen-Mühlheim? Ein Verkehrsflughafen, allerdings ohne IFR-Zulassung! Eine IFR-Zulassung hat überhaupt nichts mit der Genehmigung eines Flugplatzes zu tun, egal ob Verkehrslandeplatz oder Verkehrsflughafen oder auch Sonderplatz! Die betriebliche Genehmigung für IFR-Flugbetrieb hat nichts mit der Genehmigung des Platzes zu tun! Der Platz wird genhmigt als Anlage gemäß §6 - §10 LuftVG und dann entsprechend LuftVZO. Dort fällt kein Wort über IFR-Verkehr! Das IFR-Verfahren von Cochstedt ist im Jahre 2002 komplett aus der AIP entfernt worden. Gruß--Frankygth 13:29, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Zu schnell auf senden gedrückt.... Richtig wäre es allerdings, die Überschrift in "Flugplätze mit IFR-Zulassung" zu ändern! Gruß--Frankygth 13:31, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Hi! Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein Flughafen prinzipiell IFR haben muss. Jetzt, wo ich Deine Erklärung lese, sehe ich meinen Irrtum. D.h. letztlich ist die Unterscheidung zwischen -hafen und -platz der Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG, oder? Machst Du die Änderung der Überschriften? Gruß --Research 15:20, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Moin, nicht zwischen Flughafen und Fluplatz, sondern zwischen Flughafen und Verkehrslandeplatz!! Flugplatz ist "alles"! Darunter wird unterschieden zwischen Flughafen, Landeplatz und Segelfluggelände. Will ein Platz IFR-Verkehr betreiben, fordert die DFS einen Bauschutzbereich nach §12 LuftVG und damit die Widmung in einen Flughafen. Manchaml ist aber ein §12 LuftVG nicht möglich, da Rechte dritter betroffen sind! In diesem Fall bleibt es beim §17 LuftVG (Verkehrslandeplatz) und es wird ein sogenannter HIB (Hindernisinformationsbereich) eingeführt, der im großen und ganzen dem Bereich des §12 LuftVG entspricht. Der einzige Unterschied: beim HIB können Hindernisse nicht abgelehnt werden, z.B. eine Windkraftanlage 100 m vor der Bahn, beim §12 LuftVG schon. Grüße--Frankygth 17:21, 10. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Gibt es "Verkehrslandeplätze mit IFR-Zulassung" nur in Deutschland? Sonst müsste das Lemma "Liste der deutschen Verkehrslandeplätze mit IFR-Zulassung" lauten. Auch wundert mich als Laien, dass im Lemma von Verkehrslandeplätzen die Rede ist, im Tabellenbeschreibungstext dann aber allgemein von Flugplätzen. Was denn nun? --Hydro 14:38, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Es fehlen Flugplätze[Quelltext bearbeiten]

Moin, hier fehlen ein paar Plätze, die beiden (Hubschrauber) Sonderlandeplätze Donauwörth und Oberschleissheim. Leider ist das Einfügen dieser Plätze nicht mein Ding! Gruß--Frankygth (Diskussion) 12:39, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten

IFR[Quelltext bearbeiten]

leider gibt es keinen link/erklärung, was IFR überhaupt ist. Ich als laie kann mir darunter noch nichts vorstellen.--217.255.139.186 09:45, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten

ok, also IFR=Instrumentenflugregeln. So.....was ist daran "zuzulassen"? Regeln=Anweisungen für den piloten. Wieso für den platz?--217.255.139.186 10:00, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Die Anlage - der Flugplatz an sich also - muss ebenfalls für den IFR-Betrieb zugelassen werden. Das bedingt zum Beispiel was für eine Anflugbefeuerung vorhanden sein muss. Welche Befeuerung und Markierung muss die Start-/Landebahn haben. Welche Hindernisfreiheit muss gewährleistet werden (Anflugflächen, Abflugflächen, seitliche Übergangsfläche, Horizontalflächen, obstacle free zones, balked landing usw.)? Welcher Bauschutzbereich wird eingeführt. Wie sind die Abstände zwischen Bahnen, Rollbahnen, Rollgassen, Objekten usw...! Kontrollierter Platz, wenn ja dann Fluglosten! Das ganze unterscheidet sich vom VFR-Betrieb schon sehr markant! Gruß--Frankygth (Diskussion) 20:45, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Danke für deine sachl./fachl. aufklärung. Sollte man vielleicht der allgemeinheit im passenden artikel auch zur kenntnis bringen :-) Gruß --217.255.142.85 08:44, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten