Diskussion:Luftfahrthindernis

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Frankygth
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Hüter der Hindernisse mit all seinen rechtlichen Auswirkungen ist die DFS - Deutsche Flugsicherung. Hier werden auch alle relevanten Hindernisrichtlinien gepflegt. Im Prinzip kann man also sagen, die DFS entscheidet per Stellungnahme über die Errichtung von Hindernissen, da die Landesluftfahrtbehörde sich nicht gegen die Stellungnahme der DFS stellen wird! Mit welcher Begründung auch? Grüße Frankygth 22:39, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Nein, denn sie wiederum ist der Betreiber des Spezialflugzeuges für die Datenerhebung, welche dürch Überflug in 3.000 Meter Höhe mittels einer Spezialkamerea mit hoher Bildfrequenz erhoben und dann mittels Stereogrammetrie topografisch ausgewertet werden.
Siehe auch http://de.factolex.com/Luftverkehrshindernis und den aktualisierten Artikel --JARU Postfach Feedback? 20:09, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Was nein?? Um es genau zu sagen: Die DFS vergibt den Aufrag, den Bildflug sowie die anschließende Stereogrammetrie durchzuführen. Aktuell ist das die Firma RMK! Gruß--Frankygth 20:33, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten