Diskussion:Mühlenzwang

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Aeggy in Abschnitt Siehe auch
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Bekannte Mühlen?

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Wenn die (Wasser-?)Mühlen in St. Leon Rot und Neunkirchen (deutschlandweit?) „bekannt“ sind, warum ergibt dann der Suchbefehl „mühle“ in den beiden verlinkten Artikeln keinen Treffer? --CorradoX, 11:45, 12. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Sehe ich auch so. Gelöscht. --TETRIS L 20:59, 13. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Mühlenbann und Mühlenzwang ist nicht das gleiche

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Im Artikel erscheint es derzeit so, als ob Mühlenbann und Mühlenzwang das selbe sei. Dem ist aber nach meinem Verständnis nicht so:

  • Mühlenbann heißt, dass im Bereich der Mühle keine anderen Mühlen betrieben werden durften
  • Mühlenzwang heißt, dass alle Bauern im Bereich der Mühle ihr Getreide dort mahlen lassen mussten

Häufig waren Bann und Zwang kombiniert, denn Zwang ohne Bann funktioniert nicht. Es konnte aber Bann ohne Zwang geben, d.h. es war den Bauern im Bannbereich der Mühle freigestellt, den (in der Regel weiteren) Weg zu einer Mühle außerhalb des Bannbereiches anzutreten. Kann dies jemand bestätigen (vorzugsweise mit Quelle)? --TETRIS L 11:15, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Siehe auch

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Hallo, Nachdem ich mehrfach belehrt wurde (und auch bei meinen Sachen solche Überschriften "Siehe auch" gelöscht wurden), habe ich bewusst keine "Siehe-auch"-Überschrift gesetzt. Ich sehe es zwar auch so, dass eine Überschrift sinnvoll wäre, offensichtlich gibt es dazu aber verschiedene Meinungen. --Asurnipal (Diskussion) 07:11, 8. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Ich bin selbst ein strikter Gegner von "Siehe-auch"-Auflistungen. Eine Auflistung von Begriffen, die irgendwie im weitesten Sinne mit dem Artikel zu tun haben, hilft ohne Erläuterung des Zusammenhanges kaum jemals irgendwem. Wenn die Begriffe im Zusammenhang mit dem Artikel wirklich relevant und wichtig sind, dann sollten sie in den Artikel eingebaut werden und dabei der Bezug deutlich gemacht werden.
Im Falle von Mühlenzwang und Anfailzwang besteht die Verbindung, soweit ich den Zusammenhang mit meinen laienhaften juristischen Kentnissen aus den Artikeln richtig verstehe, darin, dass beides Zwangsrechte sind. Die genaue Einordnung sollte ein Fachmann vornehmen. In jedem Fall sollte der Zusammenhang über übergeordneten Artikel (Bannrechte, Privilegien, Regalien, Gerechtsame, ...) hergestellt werden, statt den Begriff einfach ohne Erläuterung unten in den Artikel zu klatschen. --TETRIS L 17:11, 8. Nov. 2012 (CET)Beantworten
@Asurnipal:
Moin, so wie du das "siehe auch" in den Text eingebaut hast war es eine Überschrift, die habe ich quasi nur aus der Versenkung gehoben und zur Diskussion gebracht. Bau doch deinen Link als Satz ein, dann ist der Bezug da und die Überschrift weg. Gruß --Aeggy (Diskussion) 00:00, 9. Nov. 2012 (CET)Beantworten