Diskussion:Medronho

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Gibt es wirklich ein generelles Exportverbot wegen Methylalkohol?

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Gibt es wirklich ein generelles Exportverbot von Medronho wegen Methylalkohol? Ich dachte einen hohen Methylalkoholanteil kann es beim Schwarzbrennen nur geben, wenn man es nicht richtig kann. Es sollte aber viele lokale Brenner dort geben, die wissen wie man aus einer Frucht einen Schnaps brennt. Außerdem bieten einige Portuguiesische Lebensmittelhändler einen Medronho an, der importiert wurde. Von einem Export-/Importverbot hab ich noch nie gehört. Ist es wirklich gefährlich Medronho zu trinken? --BrunoAleixo 22:28, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Könnte sein: Durch die Verordnung Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ist der Methanolgehalt der verschiedenen Alkoholika in der Europäischen Union begrenzt. So gilt bei einem Obsttresterbrand ein Methanolgehalt von 15 g·l−1 (auf reinen Ethanolgehalt berechnet) als Obergrenze.[1] --HyDi Schreib' mir was! 13:43, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Nö, da taucht er drin als geschützte geographische Angabe auf, darf halt nur nicht mehr als 1000 g/hl = 10 g/l = 1% Methanol enthalten. Habs aus dem Text gelöscht, scheint mir eine Falschinfo zu sein (oder veraltet/unvollständig). --HyDi Schreib' mir was! 13:55, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten


Einzelnachweise

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  1. Verordnung Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89.