Diskussion:Mitnachbar

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 79.202.222.7 in Abschnitt Freiköllnisch - Mitnachbar
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"Mitnachbar" als Berufsbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

In alten westpreußischen Urkunden erscheint "Mitnachbar" ausdrücklich als Berufsbezeichnung. Hat der Autor des Artikels Hinweise darauf, dass diese Bezeichnung sich darauf bezieht, dass eine Mehrheit selbstständiger erwerbstätiger Personen auf gemeinschaftliches Risiko gepachtetes Land bewirtschaftet? Rechtlich wäre das so etwas wie eine Landpachtgenossenschaft selbstständiger Bauern mit gesamtschuldnerischer Haftung aller Pachtgenossen gegenüber dem Verpächter. Kann der Autor nähere Hinweise auf Eigenarten der im Artikel in Bezug genommenen "kölnischen" Urkunden geben? Gibt es einen Hinweis darauf, dass diese Art gemeinschaftlicher genossenschaftlicher Landbewirtschaftung durch rechtlich selbstständige Bauern ursprünglich aus Flamen (Brabant) kommt oder dort jedenfalls um 1650 üblich war? --79.202.221.21 15:49, 18. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Freiköllnisch - Mitnachbar[Quelltext bearbeiten]

"Freiköllnische" sind historisch "freie Kolonisatoren". Das sind Bauernland-Erwerber, die an ihrem Neuland volles ("unabgeleitetes") Nutzungs- und Verfügungseigentum erhalten und deshalb gutsherrlichen Adelsvorrechten und Dienstpflichten gar nicht oder nur für einzelne besondere Ausnahmefälle unterliegen. Bewirtschaften mehrere "freie Kolonisatoren" einander benachbartes Land, so sind sie zueinander "Mitnachbarn". Mehr hier (sachlich: ein Handbuch des Landwirtschaftsrechts in Preußen): "Oeconomia forensis", von Johann Carl Kretzschmer, Berlin, August Rücker Verlag 1833, Band 2 ("Drittes Buch"), dort § 19 Ziffer 8. Zu finden bei Google unter http://books.google.de/books?id=wCtAAAAAcAAJ&pg=PA8&dq=%2B%22freik%C3%B6lnisch%22+-%22freik%C3%B6lsch%22&hl=de&sa=X&ei=ZxHyU57NOsr54QSOp4FY&ved=0CDEQ6AEwAA#v=onepage&q=%2B%22freik%C3%B6lnisch%22%20-%22freik%C3%B6lsch%22&f=false. - Ob es danach im historischen Rechtssinne neben den freiköllnischen auch "schlichte" (="nicht-freiköllnische") Mitnachbarn gab, oder ob derartiges Reden von einem "schlichten" Mitnachbarn historisch bloß eine aufwertende Floskel ohne rechtliche Relevanz war, ist nicht ersichtlich. --79.202.222.7 16:57, 18. Aug. 2014 (CEST)Beantworten