Diskussion:Mord an Marinus Schöberl

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 95.90.211.233 in Abschnitt IQ 55
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Versionsgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Artikel ersterstellt als Kopie von:

Mit folgender Geschichte:

Biodaten[Quelltext bearbeiten]

Lt. Artikel wurde Marinus Schöberl am 12. Juli 2002 ermordet. Lt. Bild:Potzlow Grab Marinus Schoeberl.JPG am 13. Juli 2002, so habe ich es dann auch in der Einleitung und in den Personendaten angegeben. Lt. Angaben zum Film Der Kick wurde er in Wolfen geboren und ist am 12. Juli 2002 in Potzlow gestorben : http://www.hoehnepresse.de/german/der_kick/der_kick.shtml . Das deckt sich auch mit dem Artikel Potzlow, ich würde den gegenwärtigen Stand dieses Artikels so interpretieren als sei es Gerswalde. --Ilion 13:52, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Das mit dem Datum könnte damit zu tun haben, daß es in der Nacht geschah (ev. vom 12. zum 13.). Da müßte sich mit einer Recherche was machen lassen. Sorry, den Kelch reiche ich jetzt weiter. Den Geburtsort habe ich nachgetragen. Weiß wer was mit Gerswalde ist? Hat er da vorher gelebt?
Gruß, Ciciban 14:15, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn ich es selber verbockt habe möchte ich anregen, den Artikel zu verschieben nach z.B.: Mordfall Marinus Schöberl, den darum geht es ja am Ende.
Gruß, Ciciban 14:15, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich sehe das auch so. Habe jetzt verschoben. --Coyote III (Diskussion) 07:01, 19. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Urteil[Quelltext bearbeiten]

es geht nicht klar hervor, ob der erste Täter aus der Untersuchungshaft in die Freiheit entlassen wurde. Wenn ja, warum. 217.233.219.200 23:23, 17. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Nun, kurz gesagt, weil das so ist. Der Staat darf einen Menschen nur aus ganz bestimmten Gründen festhalten. Was die meisten nicht wissen: Die Untersuchungshaft dient vor allem dazu, den Verdächtigen für das Strafverfahren zu sichern. Sie kann nur bei bestimmten Haftgründen angeordnet werden (vgl. §§ 112, 112a StPO). Im konkreten Fall war es wohl so, dass das Gericht angesichts der verhältnismäßig niedrigen Strafe keine Fluchtgefahr sah und die Gefahr einer Wiederholung einer vergleichbaren Tat unwahrscheinlich erschien.
Das Ganze ist juristisch etwas kompliziert und würde den Rahmen des Artikels im Verhältnis zur "Hauptgeschichte" sprengen. Vielleicht sollte man das mit der Untersuchungshaft ganz weglassen?
--Cage and Fish 18:23, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Fehler im Text??? Da steht, der Haupttäter wurde bereits 2008 entlassen. Laut dieser quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/haupttaeter-im-potzlower-mordfall-ist-frei/3626622.html wurde er aber erst vor wenigen Wochen entlassen. -- Sijamboi 20:26, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Irgendwie ist das nicht so ganz aufzulösen. Der Beleg für die Entlassung 2008 bezieht sich auf einen Focus-Bericht und sagt erst einmal nur, dass die Entlassung bevorstehen soll. Ob die tatsächlich erfolgte, wird nicht klar. Es ist wohl angesichts des neuen Berichts davon auszugehen, dass die damals angekündigte Entlassung nicht erfolgte. Irgendwie müsste man den Widerspruch aufklären, nur anhand der beiden Belege geht das aber nicht so recht. --Martin Zeise 07:15, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Ich habe gestern die Dokumentation "nach Wriezen" geschaut, in der u.a. der Tätet Marcel S. nach seiner Haftentlassung 3 Jahre lang begleitet wird. Die Entlassung aus der Haft geschah def. erst im Jahr 2010. Im Jahr 2008 wurde anscheinend ein Antrag auf vorzeitiger Haftentlassung gestellt, der aber nicht stattgegeben wurde. Quellen: http://www.gegenrede.info/news/2010/lesen.php?datei=101217_01 und hier http://www.presseportal.de/print/1736137-der-tagesspiegel-haupttaeter-des-mordes-von-potzlow-aus-dem-gefaengnis-entlassen.html --IchBinPrian (Diskussion) 13:24, 16. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Wieviele Bäume[Quelltext bearbeiten]

Wieviele Bäume hätte man fotografiert, wenn der Mord in einem Wald passiert wäre? -- An Stelle dieses Gebäudes sollte ein ordentliches Bild des Getöteten stehen! --217.233.232.231 17:58, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Wenn die Verwandten da nicht ein Bild freigeben (was ich nicht erwarte), wird es wohl kein Bild von ihm geben. Über das Schweinestallbild kann man sicher diskutieren, was besseres als den Grabstein bekommst du aber nicht. --Martin Zeise 21:20, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Diskutieren reicht nicht. Das Foto dieses Gebäudes sollte entfernt werden. Im Mai 2008 wurde die Löschung dieses Bildes leider rückgängig gemacht. --217.233.230.63 17:48, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Rechtsextremer Hintergrund[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

inwiefern hatte die Tat einen rechtsextremen Hintergrund? War das Opfer behindert oder hatte es einen Migrationshintergrund?

Gruß 217.232.231.214 23:18, 12. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Die Frage ist bisher immer noch ungeklärt, gibt es denn keine konkreten Infos? --Gabbahead. (Diskussion) 19:52, 5. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ist es nötig, die Täter als rechtsextrem zu bezeichnen?[Quelltext bearbeiten]

Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, aber es ist im Grunde absolut marginal, ob ein Straftäter rechtsextrem, linksextrem , etc. ist. Eine Person mit einem Adjektiv zu beschmücken, egal ob mit guter oder schlechter Absicht, dient nicht zur Aufrechterhaltung der Sachlichkeit. (nicht signierter Beitrag von 93.199.93.70 (Diskussion) 22:42, 16. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Wenn die Tat ursächlich mit der Gesinnung der Täter zusammenhängt (und das scheint mir hier gegeben), ist es sinnvoll, diese auch anzugeben. --Martin Zeise 13:53, 4. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Da ich zufällig hier vorbeigelesen habe, will ich das Thema nochmal aufgreifen und auf die Fragesteller diesen sowie des darüberstehenden Abschnittes zu antworten versuchen. Meiner Ansicht nach ist eine Bezeichnung der Täter als rechtsextrem weder diskriminierend noch unsachlich, weil: 1. Die Täter bekennen sich selbst als solche, 2. Sie gaben vor Gericht zu, dem Opfer einen Bordsteinkick verpasst zu haben, offensichtlich inspiriert vom -ihnen bekannten- Film American History X (Deutscher Titel „Der Kick“), der sich bekanntlich mit dem Rassismus und der Kriminalität der rechtsextremistischen Szene befasst und 3. Ja, das Opfer hatte einen Hintergrund, der die Täter dazu verleitete, herabschauend auf ihn zu reagieren. Die Details hierzu sind im -soeben aufgeführten- Wikiartikel zum o.g. Film erfasst.
Meine Frage zum Ganzen ist eine andere: Inwiefern macht es einen Sinn, im vorliegenden Artikel die vollen Namen der Täter zu vertuschen, zumal sie mit etwas Recherche leicht zu finden sind und im Wikiartikel zum Film auch mit Vor- und Nachnamen erscheinen? DAS hier finde ich eher unsachlich. --MedMan (Diskussion) 13:25, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Verfahren gegen die 42-jährige Zeugin?[Quelltext bearbeiten]

Gab es keines gegen sie? Immerhin war sie unterlassener Hilfeleistung schuldig. --MrLW97 (Diskussion) 22:41, 13. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Laut Spiegel wurde gegen sie ermittelt, laut SZ (hier wiedergegeben im AIB) gab es einen Strafbefehl über acht Monate auf Bewährung, den Monika Spiering abgelehnt hat. Alles weitere müsstest Du Dir aus den Verfahrensakten heraussuchen. —viciarg414 08:40, 14. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

IQ 55[Quelltext bearbeiten]

Einen solch niedrigen IQ kann ich nicht glauben. Damit dürfte man kaum lebensfähig sein. 85.8.99.130 23:02, 5. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Na doch. Einfach mal selber googeln. Ein IQ von 55 gilt als "leichte Intelligenzminderung". Da ist also durchaus noch Luft nach unten... siehe Intelligenzminderung. 95.90.211.233 18:03, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten