Diskussion:Oskar Birckenbach

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Helleborusniger in Abschnitt Urheberrecht
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Foto Oskar Birckenbach

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Oskar Birckenbach ist 1948 verstorben. Gemäss §72 URHG beträgt das Urheberrecht bei Lichtbildern maximal 50 Jahre. (nicht signierter Beitrag von Helleborusniger (Diskussion | Beiträge) 22:28, 29. Sep. 2020 (CEST))Beantworten

Naja, das Urheberrecht bezieht sich aber auf den Fotografen. Wenn es kein Selbstporträt ist, ist also die Frage, wann der Fotograf gestorben ist. Wenn das Bild auch noch als Lichtbildwerk zu gelten hat, sind es siebzig Jahre Urheberrechtschutz nach Tod des Fotografen.
Viele Grüße
Altſprachenfreund; 14:35, 30. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Urheberrecht

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Urheberrechtsgesetz

  	Teil 2 - Verwandte Schutzrechte (§§ 70 - 87h)	   
  	Abschnitt 2 - Schutz der Lichtbilder (§ 72)	   

Gliederung § 72 Lichtbilder

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

(3) 1Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. 2Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. (nicht signierter Beitrag von Helleborusniger (Diskussion | Beiträge) 21:00, 30. Sep. 2020 (CEST))Beantworten