Diskussion:Pauschale Beihilfe

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Lexberlin in Abschnitt Unzutreffende Ausführungen zur sogenannten Wahlfreiheit
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Unzutreffende Ausführungen zur sogenannten Wahlfreiheit[Quelltext bearbeiten]

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Kein Beamter kann "über die Pauschale Beihilfe in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert" sein. Nur wer in der GKV überhaupt versicherungsberechtigt ist, was bei Beamten den Ausnahmefall darstellt, kann GKV-Mitglied werden und dann als Beamter ggf. pauschale Beihilfe erhalten. Niemand kann "über die Individuelle Beihilfe einer privaten Krankenkasse beitreten". PKV-Unternehmen entscheiden allein, ob sie mit einem Antragsteller einen Versicherungsvertrag abschließen. Einige Unternehmen haben diesbezüglich eine "Selbstverpflichtung" erklärt, ein Kontrahierungszwang besteht aber nicht. --Lexberlin (Diskussion) 13:24, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten