Diskussion:Postbeamtenkrankenkasse

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 93.206.140.156 in Abschnitt Kassenleistungen
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Änderungen der IP[Quelltext bearbeiten]

Es wurden folgende Änderungen gemacht, die ich nach Studium von Satzung und Internetseite der Kasse für falsch halte bzw. zu denen ich Erläuterungen wünsche (Paragraphen sind die der Satzung, wenn nicht anders angegeben):

Sie ist keine Sozialeinrichtung der BAPT sondern eine Sozialeinrichtung der Bundespost (§ 2 Abs. 2)
  • Es wird immer gestrichen, daß die PBeamKK ihren Sitz in Stuttgart hat und 18 Außenstellen hat. Warum?
  • Sie wird mit eigener Rechtsform geführt, sonst wäre sie eine Anstalt und keine Körperschaft
  • Wieso wird die Erkläung für geschlossen Mitgliederstamm immer gelöscht?
  • Wieso wurde gelöscht, daß Aufgaben des BMF wahrgenommen werden? Das ist der Vertreter des Dienstherren für den Bereich der Post. Außerdem kann man unter Fürsorgepflichten alles mögliche verstehen, wenn man § 79 BBG nicht kennt, daher war das Beispiel der Beihilfe angemessen.
  • Gemeinschaft Privater Versicherer heißt "Gemeinschaft der privaten Versicherungsunternehmen"

Ich gebe der IP aber insoweit Recht, als das mit der Museumsstiftung falsch war. Die Beamten der Stiftung werden nur von der BAPT betreut.--HolgerB 18:38, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Hallo, die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost ist der Rechtsnachfolger der Bundespost (wie das Bundeseisenbahnvermögen von der Bundesbahn).

Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost. Sie ist nach Maßgabe des Bundesanstalt Post-Gesetzes (§ 26 Absatz 2) in ihrem Bestand geschlossen und wird mit dem Ziel der Abwicklung für die "Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost" und für die Aktiengesellschaften (Unternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost) durch die Bundesanstalt weitergeführt. Die Rechte der Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse bezüglich der Mitgliedschaft und der Mitversicherung von Angehörigen bleiben unberührt. Ihre Aufgaben nimmt die Postbeamtenkrankenkasse in der Rechtsform einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung wahr.

vertraglicher Vereinbarung für ihre Mitglieder die private Pflegepflichtversicherung nach dem Pflegeversicherungsgesetz für die Gemeinschaft der privaten Versicherungsunternehmen (GPV) durch.

Aus der Bundesanstalt wurde der unternehmerische Teil, der zum Erbringen von Postleistungen und zum Betreiben des Telefonnetzes notwendig war, auf die dadurch gegründete Deutsche Post, Deutsche Telekom sowie Postbank Aktiengesellschaft ausgegliedert. Die Ortsangaben gehören natürlich hinein, das stimmt - sorry. Es können theoretisch unter bestimmten Punkten Mitglieder aufgenommen werden. Was allerdings nicht mehr passiert, aber dennoch möglich ist. Die Postbeamtenkrankenkasse ist keine rein klassische Beihilfe, sondern finanziert sich noch aus Mitgliedsbeiträgen und kann somit bis zu 90 oder 100 % erstatten. Das gibt es in der Beihilfe nicht. Die Postbeamtenkrankenkasse und die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten sind SONDERFÄLLE. Bzgl. GPV: http://www.pkv.de/cont.asp?Sek=1&Part=2&Cont=0

Ich hoffe, es ist jetzt etwas transparenter. Das Wort Beihilfe ist verwirrend und wird z.B. nicht von der KVB benutzt. Obwohl beide vom Bund 50 % der Kosten bekommen. Auch müssen KVB und PBeaKK die 10 Euro Praxisgebühr abgeben.

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Leider ist bei der PBeaKK mittlerweile üblich, Mitglieder zu übervorteilen, Anträge werden mit wochenlanger Verzögerung bearbeitet, Arztrechnungen werden fehlerhaft überlesen, in der Hoffnung, die Beitragszahler zahlen ihre Marge selbst. Anrufe werden kaum kompetent beantwortet. Legasthenisch wird über Anträge hinweg gesehen, berechtigte Arztrechnungen werden z. T. nicht erstattet. Ich beobachte, dass gerade Senioren übervorteilt werden ! (nicht signierter Beitrag von 80.138.140.151 (Diskussion | Beiträge) 00:02, 9. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Kassenleistungen[Quelltext bearbeiten]

Mitglieder der Gruppe A sind zwar beim normalem Arzt nur Kassenversichert, das trifft aber nicht beim Zahnarzt zu, dort wird er als Privatpatient behandelt. (nicht signierter Beitrag von 93.206.140.156 (Diskussion) 21:26, 3. Jan. 2016 (CET))Beantworten