Diskussion:Private Arbeitsvermittlung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von MerkasLugele in Abschnitt Überschneidung und Abgrenzung mit/von anderen Lemmas
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Vermittlungsgebühr[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht "Bis zum 31. März 2012 musste nach § 296 SGB III zwischen dem arbeitssuchenden Bewerber und dem Privaten Arbeitsvermittler ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen werden. Seit dem 1. April 2012 ist dieser Vertrag nicht mehr nötig und es reicht wenn man einen Vermittlungsgutschein vorweisen kann."
Eine Quelle dafür wäre gut - das Schriftformerfordernis scheint im Absatz 1 immer noch zu stehen. --I-user (Diskussion) 11:24, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 09:16, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Überschneidung und Abgrenzung mit/von anderen Lemmas[Quelltext bearbeiten]

Auf der Diskussionsseite zu "Arbeitsvermittler" erläutert - bitte gerne den Vorschlag diskutieren. --MerkasLugele (Diskussion) 22:27, 18. Feb. 2017 (CET)Beantworten