Diskussion:Raphia

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Griensteidl in Abschnitt Bambuspalme
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Begriffsklärung Raphia[Quelltext bearbeiten]

Da es in der Zoologie ebenfalls eine Gattung Raphia gibt (Insecta: Lepidoptera: Noctuidae) (enthält auch europäische Arten), wird es irgendwann nötig werden, eine Begriffsklärungsseite "Raphia" anzulegen. Nur schon mal angemerkt. Das kann noch dauern.
IP 89.51.66.67 21:55, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Bambuspalme[Quelltext bearbeiten]

Dass die Raphia auch Bambuspalme genannt wird, weiß jeder Kreuzworträtsel-Fan und jeder Gärtner, den mit der Pflanze zu tun hat. Ich habe deshalb gedacht, ich könnte das grad mal in den Artikel reinschreiben. Griensteidl, wiewohl zzt. "inaktiv", reverted das, weil ich's nicht belegt habe.

Das ist lästig, aber, klar, wer was schreibt muss es auch belegen können. Ich beschränke mich auf ein paar Belege, die mir Google zu "Raphia Bambuspalme" sofort geliefert hat:

Bertelsmann: das neue Universallexikon [1]

wissen.de [2]

Lebensmittel-Lexikon herausgegeben von Waldemar Ternes [3]

Elsevier's dictionary of trees [4]

mydict [5]

Dass die Qualitätsansprüche bei (insbesondere) der deutschen Wikipedia steigen und in der Regel Belege erwartet werden, finde ich gut. Aber sollten wir nicht bei dem Grundsatz bleiben, anzunehmen, dass sich der andere bei seinem Beitrag auch was gedacht hat? Ich schreib doch da nix von Bambuspalme, wenn ich nicht weiß, dass das ein Synonym ist! - Und wenn Griensteidl da misstrauisch ist: Könnte er nicht die beiden Begriffe mal bei Google eingeben, um zu sehen, dass ein enger Zusammenhang besteht? - Und wenn ihm das zu mühsam ist: Ist eine Zeile "Raphia = Bambuspalme? - Kannste das belegen?" auf meiner Diskussionsseite auch zu mühsam? - Klar, ein Revert braucht noch ein paar Tastenanschläge weniger. Ist aber sehr demotivierend.

P.S.: Es gibt noch ein paar andere Pflanzen, die als "Bambuspalme" bezeichnet werden, aber das ist hier ja nicht das Thema.

-- Peter Steinberg 00:13, 13. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Belege#Grundsätze Nr. 3: Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.
Wenn er unbedingt darauf besteht, kann Peter Steinberg natürlich mit Hinweis auf ein seriöses Werk, etwa Elsevier's dictionary of trees, den Trivialnamen einfügen. Griensteidl 20:44, 13. Jul. 2010 (CEST)Beantworten