Diskussion:Rechtsgefühl

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 62.156.56.43 in Abschnitt Wikpedias Bearbeitungswünsche
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Übertrag aus der allgemeinen QS[Quelltext bearbeiten]

Reicht das für einen Artikel? Ich meine eigentlich ja. --Michileo (Diskussion) 05:14, 29. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ich vermisse eine saubere Definition des Lemmas. --Schnabeltassentier (Diskussion) 19:08, 29. Dez. 2014 (CET)Beantworten
So ist es. In der Form leider noch kein Artikel. Die angegebenen Quellen sind gar nicht ausgewertet worden. Zumindest die dreieinhalb Seiten von Radbruch sollten bitte referiert werden.--Aschmidt (Diskussion) 19:49, 5. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ebenso fehlt ein historischer Überblick über die verschiedenen Thesen seit der Antike etc. --Warburg1866 (Diskussion) 12:47, 27. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Hinweis[Quelltext bearbeiten]

Der QS-Baustein war leider viel zu früh entfernt worden. Darf ich nochmals darauf hinweisen, daß der Artikel weiterhin weitgehend an der Sache vorbeigeht, weil das rechtstheoretische Schrifttum überhaupt nicht verarbeitet wird? Es gibt eine ganze Reihe auch neuerer Arbeiten hierzu. Von den sachlichen Fehlern des Texts abgesehen. Durch das ständige Herumbosseln an unbedeutsamen Kleinigkeiten wird es nicht besser. Ich habe genug Literatur zum Thema zur Hand und würde den Artikel neu schreiben, wenn ich davon ausgehen könnte, daß er Bestand hätte. Die Fränkische IP entzieht sich aber leider der Ansprache, indem sie sich nicht anmeldet, und arbeitet unbeirrt immer weiter, ohne den Artikel dabei wirklich zu verbessern. Unter diesen Umständen kann ich nicht davon ausgehen, daß meine Bearbeitung längere Zeit Bestand hätte; das macht mir keinen Spaß.--Aschmidt (Diskussion) 19:24, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Wie du oben lesen kannst, teile ich Deine Ansichten über die Mängel des Artikels.
Was du hier anmahnst, das kann aber nicht die Aufgabe der QS sein, die hat sich um formale Sachen zu kümmern, ob Literatur oder aussagekräftige Weblinks vorhanden sind, Rechtschreibung, Grammatik, eventuelle links auf BKS, falsche oder keine Kategorien, Schwurbel, Abschweifungen, Werbung und Eigenlob (und die auch mal lateinische Sätze übersetzt z.B.) Ob die Autoren auch die Bücher gelesen und verstanden und vernünftig referiert haben, das einzuschätzen ist wahrlich viel verlangt und wohl kaum zu erreichen. Dass der Artikel weiterhin mit Mängeln behaftet ist, darauf weisen die Bausteine hin. Für die Probleme, auf die du hinweist, gibt es in vielen Fällen eine Fach-QS. Vielleicht gibt's auch eine für Recht oder Philosophie?
Und im übrigen sollten Artikel nicht wochen- oder monatelang auf der QS stehen, so stehts wenigstens in den Regel, sonst kommt ColdCut daher und entfernt sie ganz kühl von der Liste ;) --Warburg1866 (Diskussion) 22:07, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Danke, Warburg1866, es freut mich, daß Du das ganz ähnlich siehst. Was die QS Recht angeht, so wäre ich wohl der einzige, der sich dort betätigen könnte. Die Fach-QS ist leider weitgehened inaktiv, deshalb gab es gerade einen Aufruf auf den P:R, um dagegen etwas zu tun. Es gibt zu wenige aktive und kompetente Autoren in diesen Bereichen. – Zur Literaturlage in Sachen Rechtsgefühl: Ich habe mehrere Einordnungen des Problems in Rechtstheorie-/Rechtsphilosophie-Lehrbüchern und ein paar Aufsätze aus juristischen Fachzeitschriften, die auch auf die rechtsphilosophische Diskussion abheben. Was derzeit in dem Artikel steht, geht jedenfalls so nicht. Ich würde das ja gerne mal unserer Nürnberger IP mitteilen, aber das scheitert in diesem Fall aus technischen Gründen. – Bin jetzt aber erstmal offline. – Bonne nuit.--Aschmidt (Diskussion) 22:20, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Pardon, IP hat die unerwünschten Verbesserungen vom 20. Februar rückgängig gemacht. Sohm war ein berühmter Jurist, der gut Latein konnte. "Ius gentium" bedeutet "quod vero naturalis ratio inter omnes homines constituit" und "quasi quo iure omnes gentes utuntur". So steht es in Inst. 1,2,1f. Das mit "Völkerrecht" zu übersetzen, ist irreführend. (nicht signierter Beitrag von 79.249.108.114 (Diskussion) 17:34, 21. Feb. 2015 (CET))Beantworten
Aber mein lieber Freund, wenn ich das falsch übersetzt habe, ist das ein Fehler, den ich bedaure. Du machst aber noch nicht einmal den Versuch, diese lateinischen Brocken - wir können uns doch darauf einigen, dass nur eine überschaubare Minderheit heutzutage in der Lage ist, einen lateinischen Text ohne Weiteres zu verstehen - selbst zu übersetzen. Außerdem fände ich es sehr freundlich von Dir, wenn du dich anmelden könntest, dann bräuchte man das hier nicht coram publico diskutieren, sondern auf deiner Diskussionsseite, wo derartige Diskussionen hingehören und noch was: Die Anmerkungen von Aschmidt sind durchaus bedenkenswert. Wäre es nicht eine Option für dich, den Artikel daraufhin noch einmal zu überarbeiten? --Warburg1866 (Diskussion) 11:21, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Danke sehr für den Versuch einer Vermittlung, Warburg1866. Es wäre aber sehr viel hilfreicher, wenn sich die IP ganz aus der Artikelarbeit heraushielte, auch an anderer Stelle. Sie war schon lange wegen fehlender Sachkunde unangenehm aufgefallen, und es macht keinen Spaß gegen so etwas anzuarbeiten. Danke.--Aschmidt (Diskussion) 13:00, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Zum lieben Freund: Vorschläge zur Übersetzung finden sich in den Artikelversionen vom 20. Feb. 2015 19:00 (korrigiert 19:04) und vom 22. Feb. 2015 18:47. Sie wurden freilich bisher nicht berücksichtigt. Doch beneficia non obtruduntur. Freundliche Grüße Ihr IM (nicht signierter Beitrag von 79.249.99.153 (Diskussion) 10:55, 23. Feb. 2015 (CET))Beantworten
Zu der unangenehm aufgefallenen IP-Mitarbeit darf darauf hingewiesen werden, daß im vergangenen und in diesem Jahr doch einige (wenn nicht alle) substantielle Beiträge (etwa die Artikelversion vom 9.1.2015,11:18 zu Kant und die wesentlichen Hinweise zur Rechtsgeschichte und zur zeitgenössischen Rechtsphilosophie) mit IP-Signaturen versehen sind. (nicht signierter Beitrag von 87.151.250.71 (Diskussion) 16:25, 23. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Berücksichtigung Gustav Radbruchs[Quelltext bearbeiten]

Warum wurde sie am 1. 3. gelöscht? Sie entspricht einem von Aschmidt ausdrücklich geäußerten Wunsch (s.o.). (nicht signierter Beitrag von 79.249.106.127 (Diskussion) 19:59, 1. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Hallo werte IP, meine Begründung stand in der „Zusammenfassung" meiner damaligen Änderung: „Zeitgenössisch irreführend: Leider nicht mehr Zeitgenosse, Gustav Radbruch ist 1949 verstorben, das ist wohl aus der Neuauflage der Rechtsphilosophie von 1932 [...]"--Pistazienfresser (Diskussion) 21:36, 1. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Danke sehr fürs Eingreifen, Pistazienfresser. Wir haben leider weiterhin voreilige Sichtungen durch User:RAFrankLabisch, trotz meiner Ansprache und entsprechenden weiteren Hinweis durch User:Gnom. An der Stelle nochmals der Hinweis, daß ich mehrere Lehrbücher und etwa 20 Aufsätze und weitere Beiträge zu dem Thema hier liegen habe. Es wäre eine Aufgabe von etwa zwei oder drei Stunden, daraus einen brauchbaren Anfang zu machen. Ich werde mich aber an der Artikelarbeit nicht beteiligen, solange absehbar ist, daß der Artikel durch die ständigen erodierenden Beiträge der IP aus fehlendem Verständnis heraus mittelfristig heruntergeschrieben wird und wir dabei, wie hier schon, um jeden Edit kämpfen müssen. Dazu ist mein Leben zu kurz. Deshalb belasse ich es beim Kommentieren.--Aschmidt (Diskussion) 00:07, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Um der Wahrheit bezüglich des voreiligen Sichtens und des angeblichen "weiteren" Hinweises durch User:Gnom genüge zu tun, hier nun der Link dazu Benutzer_Diskussion:RAFrankLabisch#Rechtsgef.C3.BChl--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 10:10, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Übrigens versuche ich auch, eher noch das zu sichten, was nicht Vandalismus darstellt. Wenn es mir allerdings als eher ein dumpfes bis scharfes Gefühl von Kopfschmerzen verursacht, mache ich es (je nach Stärke des '...-Gefühls' nach oder vor dem Sichten) dann aber eben wieder rückgängig, und bemühe mich um eine Begründung - auch wenn die Begründungen/Anmerkungen in der Zeile Zusammenfassung oder auf der Diskussionseite oft eben auch nicht von den primären Adressaten gelesen werden.

Nachweise mit würdigen Kant beim Sichten in der Einleitung eines (nicht rein historischen) rechtlichen Thema zu sehen, hätte mir allerding eher stärkere Kopfschmerzen verursacht, auch wenn hier (jetzt?) zumindest noch 1797 in der Fußnote steht. Solche Schriftstücke würde ich doch recht deutlich als Primärquelle im Sinne von Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist/Wikipedia:Keine Theoriefindung einordnen und so etwas hätte ich mir nur zusätzlich zur Nachvollziehbarkeit oder zur Verdeutlichung in der historischen Entwicklung gewünscht. Und da bin ich wohl sogar noch vergleichsweise liberal beim Verweis auf Originaldokumente/Primärquellen (ziehe zum Beispiel einen Verweis auf eine Parlaments-Drucksache zu aktuellen Ereignissen im Parlament einer Sekundärquelle Tagespresse vor). Am besten wäre es vermutlich, wenn man beides miteinander verbinden könnte. Aber so wie bei Artikel die Grundsätze vor die (im Recht eigentlich immer vorkommenden) Ausnahmen gehören (vgl. als Gegenbeispiel im Moment: Rechtsetzung), sollte in der Einleitung doch zunächst der derzeitige Forschungsstand in der aktuellen Wissenschaft umrissen werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:54, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Zu 1797: Das ist die heute übliche Weise, Kant - in immer noch aktuellen Auseinandersetzungen mit ihm - zu zitieren. (nicht signierter Beitrag von 79.249.120.21 (Diskussion) 18:07, 2. Mär. 2015 (CET))Beantworten
Soweit ich die oben verlinkten Wikipeda-Normen verstehe, ist es hier weder üblich noch gewünscht, Kant in der Einleitung zu einem allgemeinen Begriff (und nicht zu Kant selber) zu zitieren, noch sich mit ihm (selbst) 'auseinanderzusetzen' (sondern eventuell fremde Auseinandersetzungen nachzuvollziehen). 1797 habe ich nur erwähnt, um auf den Unterschied zum (unkommentierten) 1999 bei Radbruch hervorzuheben.
--Pistazienfresser (Diskussion) 18:22, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Max Kaser? Und wenn ja, welches Werk, welche Seite, welche Auflage, welcher Jahrgang usw?[Quelltext bearbeiten]

Wer und was war bei dieser Änderung gemeint? --Pistazienfresser (Diskussion) 19:57, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 17. Aufl., § 3 (nicht signierter Beitrag von 79.249.120.21 (Diskussion) 10:44, 3. Mär. 2015 (CET))Beantworten

RAFrankLabisch[Quelltext bearbeiten]

Vielen Dank, Herr Rechtsanwalt, für Ihre unprätentiöse Sichtung. (nicht signierter Beitrag von 79.249.116.108 (Diskussion) 12:35, 4. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist der philosophisch und auf die Lehren Kants zugeschnitten. Es bedarf hier eines Blicks über den Tellerrand und einer allemeinen Definition, bevor einzelne Theorien dargestellt werden. - TalkingToTurtles (Diskussion) 21:35, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Wikpedias Bearbeitungswünsche[Quelltext bearbeiten]

Der Text wurde überarbeitet, Kant an die passende Stelle gerückt, Lücken, insbes. bei den Nachweisen, wurden ausgefüllt. Wikipedia kann prüfen, ob das ihren Bearbeitungswünschen genügt. (nicht signierter Beitrag von 62.156.56.43 (Diskussion) 16:39, 4. Mai 2016 (CEST))Beantworten