Diskussion:Sachwert

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 84.44.224.168
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Die Gewichtungsangaben 3:1 bzw. 5:1 sind abwegig und unseriös und werden in der Praxis nicht angewendet. Ebenso ist eine Mittelwertbildung aus Ertrags- und Sachwert nur im sehr seltenen Sonderfall denkbar und sollte dann genau begründet werden. Leider ist diese Praxis auch heute noch sehr verbreitet, da sie dem Laien sehr plausibel erscheinen.

-- 84.44.224.168 13:38, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Laut Wertrichtlinien 2006, Ziffer 3.7, ist eine Mittelbildung aus Sachwert und Ertragswert keine geeignete Methode zur Ableitung des Verkehrswertes.

Beide Werte sollten meines Erachtens in ihrer Höhe lediglich ähnlich sein, um die Eignung der angewandten Verfahren zu plausibilisieren.

Im "Lehrbuch zur Grundstückswertermittlung" (Sommer/Kröll, 2008) auf Seite 247 wird zumindest ein gewogenes Mittel als denkbar angesehen, wenn die zukünftige Nutzung sich ändert oder ein Teil des Gebäudes bereits anderweitig genutzt wird (z.B. Wohnhaus mit Handwerksbetrieb oder Wohnhaus mit Einliegerwohnung) - entsprechend des Anteils der anderweitigen Nutzung.

Eine schlüssige Begründung oder mathematische/statistische Herleitung für die generelle Gewichtung von 3:1 bis 5:1 wird in keiner mir bekannten Fachliteratur geliefert.

(hjg-wikipedia)