Diskussion:Sanatorium Hera

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Bwag in Abschnitt Finanzieller Abgang
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Finanzieller Abgang[Quelltext bearbeiten]

Das kann doch nicht stimmen, dass der Verlust etwa so groß ist wie die Einnahmen. Das heißt doch, für Leistung X, die man erbringt, bekommt man 1 Euro, Kosten fallen jedoch von 2 Euro an. So etwas kann sich eine Privatkrankenanstalt nicht leisten. – Bwag @ 19:45, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Bwag! Tut mir leid, dass ich dir und den anderen versehentlich das Beweisstück, wo ich meine Zahlen herhabe, unterschlagen haben. Es handelt sich um den bei den Weblinks angeführten Rechnungshofbericht. Da hatte ich die falsche Version angehängt und die ist auch nur auf einem kleinen Umweg zu erreichen. --GuentherZ 20:50, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn der Rechungshof dort fuhrwerkt, dann kann es doch kein privates Krankenhaus sein, sondern wird wohl im Eigentum einer Körperschaft öffentlichen Rechtes sein. – Bwag @ 21:11, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Retour, ist doch offiziell ein Privates. Der Rechnungshof schreibt: Die Krankenanstalt Sanatorium Hera Wien (Hera) ist eine private Krankenanstalt ohne Öffentlichkeitsrecht, Gemeinnützigkeitsstatus und Aufnahmepflicht. Rechtsträger der Hera ist die Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) mit der primären Zielsetzung der stationären und ambulanten Versorgung ihrer Versicherten. Da haben die "Bediensteten der Stadt Wien" sich wirklich ein Paradies geschaffen. Zu nichts verpflichtet (keine Aufnahmepflicht) und den Verlust/Abgang in der gleiche Höhe wie die Einahmen darf trotzdem die Öffentlichkeit bezahlen. – Bwag @ 21:21, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten