Diskussion:Schnüffeln (Drogenkonsum)

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Gesundheit[Quelltext bearbeiten]

wie gefährlich ist schnüffeln im Vergleich zu anderen Drogen?

--78.51.206.92 01:05, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Sehr gefährlich: Lebensgefährlich. Die giftigen Stoffe verkleben das Hirn, man verblödet und im Gehirn können die Substanzen einen Ausfall des Atemzentrums auslösen. Inhaliert man zu stark, erstickt man & stirbt am Sauerstoffmangel. Hinzu kommt die Gefahr der psychischen Abhängigkeit.--Mr. Froude (Diskussion) 12:44, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Abschnitt Rechtslage[Quelltext bearbeiten]

Mal davon abgesehen, dass es kein "Rauschmittelgesetz" (mehr?) gibt, ist der Verweis auf das AMG wohl verzichtbar. In der Definition des Schnüffelns wird festgestellt, dass die Lösungsmittel eben nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind, somit gilt nach meinem Verständnis auch das AMG nicht, es sei denn, Lösungsmittel würden extra für den menschlichen Gebrauch hergestellt werden. Dann wiederum wäre die weiter oben gegebene Definition nicht korrekt. So wie der Absatz jetzt ist, bringt er nicht weiter und vielleicht sollte er einfach gelöscht werden. --Stress Fortress (Diskussion) 00:41, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Unter Rechtslage gehören auch Streitfälle: Ein Vater eines Opfers hat bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Strafanzeige gegen den Hersteller des Sprays und den Discounter gestellt - wegen fahrlässiger Tötung.[1]



Da die genannten Stoffe in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, gibt es keine genauen Statistiken über die Verbreitung und Anzahl des „Schnüffelns“.
Wieso sollte ein Zusammenhang zwischen dem Rechtsstatus der genannten Stoffe und der Erhebung von Statistiken bestehen? Was ist mit "Anzahl des Schnüffelns" gemeint? Der Satz ist unsinnig. Zudem existieren statistische Zahlen zum Thema:

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/36710/umfrage/stationaere-behandlung-von-suchtproblemen-seit-2003/ https://www.statistik.bayern.de/presse/archiv/2011/173_2011.php

Den Hinweis auf das Arzneimittelgesetz halte ich ebenfalls für unangebracht. Lösungsmittel finden sich in jedem Haushalt und gelten gesetzlich als Gefahrstoffe, nicht als Arzneimittel. Auch halte ich für fraglich, ob der Mißbrauchsbegriff im Vordergrund stehen sollte. Das "Schnüffeln" stellt schließlich nicht in erster Linie einen Mißbrauch, sondern eine höchst gesundheitsschädliche Handlung dar. Vielleicht wäre hier die Formulierung "sehr gesundheitsschädliche Verwendung" anstatt "missbräuchliche Verwendung" angebrachter.
Verglichen mit den anderen Suchtmitteln liegt hier eine Besonderheit vor: Diese Mittel sind nicht für den menschlichen Gebrauch gedacht.
"Suchtmitteln" ist auf Psychotrope Substanz verlinkt. Psychotrope Substanzen sind längst nicht das Selbe wie "Suchtmittel", zumal von "den" Suchtmitteln gesprochen wird, also allen Suchtmitteln, psychotrope Substanzen aber nur einen Teil der Suchtmittel ausmachen, siehe: Abhängigkeit (Medizin). Außerdem ist auch dieser Satz eine semantische Katastrophe, weil auch "Suchtmittel" nicht für den menschlichen Gebrauch "gedacht" sind.

Der gesamte Artikel sollte überarbeitet werden. Hier gibt es gute Inormationen zum Thema:

https://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/beschwerden-nach-koerperregionen-49220.php?action=detail&id=356

Zum Thema "Schnüffeln" siehe auch "Poppers". --Rmexperte (Diskussion) 22:05, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten


11,5 Prozent der deutschen Minderjährigen suchen diese Grenzerfahrung[Quelltext bearbeiten]

11,5 Prozent der deutschen Minderjährigen suchen gemäß Spiegel diese Grenzerfahrung und schnüffeln Butan-Gas aus Deosprays, Lösungsmittel, Muttis Haarsprays, Filzstifte, Muttis Nagellackentferner, Papas Klebstoffe und Verdünnungsmittel - alles legal und günstig.[2]--Mr. Froude (Diskussion) 12:50, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Aktuelle Situation (2023)[Quelltext bearbeiten]

Vor längerer Zeit - 20 Jahre - wurde intensiv über Kleberschnüffler, insbesondere unter jungen Rumänen, berichtet. Wie ist die aktuelle Lage in Deutschland? - LeseBrille - --2A02:3030:600:C85:9A37:BFC:D7A1:6DCE 17:42, 24. Dez. 2023 (CET)Beantworten