Diskussion:Schuldscheindarlehen

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von FPM in Abschnitt Quellenangaben
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Quellenangaben[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel könnte einige weitere, aktuelle Literaturangaben brauchen. Das Schuldscheindarlehen hat sich zwar juristisch seit jeher kaum verändert, aus praktischer Sicht ist der Bankenmarkt für Schuldscheindarlehen heute eine ganz andere Welt als vor 25 Jahren, insofern ist ein Verweis auf "Gabler Banklexikon, 1988, Sp. 1840" etwas grenzwertig. Insbesondere in den vergangenen fünf Jahren hat der deutsche Markt für Schuldscheindarlehen eine umfassende Entwicklung erfahren, für den Artikel wäre eine aktuelle Literaturangabe werthaltig, die die praktische Bedeutung von Schuldscheindarlehen heutzutage mit abdeckt. FPM, 11.09.2013 (18:47, 11. Sep. 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Vorteile für den Darlehensgeber[Quelltext bearbeiten]

Gibt es außer dem höheren Zinssatz für den Käufer eines Schuldscheindarlehens / Darlehensgeber nicht auch noch weitere Vorteile ? Insbesondere, wenn man das Ganze mit einem Anleihenkauf vergleicht ? Rainer E. 09:43, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten