Diskussion:Schweigekartell

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 46.223.1.25 in Abschnitt kalkuliert statt böswillig
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Verbesserungswünsche zu 'Schweigekartell'[Quelltext bearbeiten]

Zunächst grundsätzlich:

1. Ich finde es sehr gut, dass es einen Artikel zum Thema gibt. Er könnte durchaus lehrreich sein.

2. Der jetzige Artikel erscheint mir leider etwas konstruiert und sollte gründlich umgeschrieben werden.

3. Umschreiben sollte ihn am besten der/die ursprüngliche Autor(in) der betreffenden Internatsschule (195.145.172.242). (Damit es kein Schüler-Streich bleibt, oder?)

Konkret ist mir aufgefallen:

  • Informationspflichten von Unternehmern über getätigte Geschäfte gibt es normalerweise nicht, allenfalls für irgendwelche volkswirtschaftlichen Statistiken. Im Grundsatz gilt im Gegenteil das Geschäftsgeheimnis.
  • die vom Erst-Verfasser angegebenen Quellen enthalten nach meinem Bauchgefühl kein Wort von irgendeinem Schweigekartell. Aber: ich kann mich irren - und dann lieber Autor gib doch die genaue Auflage und Seitenzahl an!
  • die meistverbreitete Verwendung von Schweigekartell ist nach meinen Recherchen das einer niederträchtigen, böse-unsensiblen Verschwörung (ohne den wirklichen Kartell-Charakter eines abgesprochenen Bündnissses von Konkurrenten zu haben). Diese Bedeutung als eine vor allem abwertende Phrase sollte auf jeden Fall eingearbeitet werden. Dazu auch die neue Position Literatur. (Ähnlich übrigens schon Drogenkartell unter Kartell).
  • auch bei der Bedeutung von Verschwörung im Sinne des Verschweigens von Straftatbeständen oder allgemein von Unrecht dürfte es in den meisten Fällen keine Informationspflicht geben, weil niemand sich selbst belasten muss.

Also: nichts für Ungut, gutes Gelingen und gerne auch nochmehr Diskussion. -- L-scriptor 14:21, 7. Mär. 2009 (CET)Beantworten

kalkuliert statt böswillig[Quelltext bearbeiten]

"Unter einem Schweigekartell versteht man eine böswillige Informationsunterdrückung" -> "böswillig" gehört nicht zur Definition, wieso böswillig? Die Motive für ein (potenzielles) Schweigekartell können auch gut gemeint sein, beispielsweise aus der Sorge heraus, veröffentlichte Informationen könnten negative Konsequenzen für sich oder die Gesellschaft haben. Daher Änderung von böswillig hin zu "kakalkulierte Informationsunterdrückung". --46.223.1.25 19:46, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten