Diskussion:Selbstvornahme

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Himbeerbläuling in Abschnitt Abschnitt Mietvertrag
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Abschnitt Mietvertrag[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Mietvertrag ist von „Mietwohnung“ die Rede, die angegebenen BGB-Paragraphen beziehen sich jedoch auf Mietsachen allgemein. Lediglich der Ausschluss bestimmter Vertragsregelungen, die zum Nachteil des Mieters vom BGB-Normalfall abweichen, ist auf „Wohnraum“ beschränkt – sehe ich das richtig? --Himbeerbläuling (Diskussion) 18:36, 31. Aug. 2020 (CEST)Beantworten