Diskussion:Soziale Arbeit/Archiv/2012

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Paragraphenänderung

§ 93 BSHG- das BSHG gibt es seit 2005 nicht mehr, wer gut, wenn das kentlich gemacht würde.-Das ist jetzt das SGB Desweiteren denke ich, das man am artikel noch ein bisschen arbeiten sollte,da manches nicht so ganz richtig dar gestellt sind. (nicht signierter Beitrag von Annathor (Diskussion | Beiträge) 20:13, 24. Jan. 2012 (CET))

Zürcher Schule – ein theoretisches Modell Sozialer Arbeit

Dieser Abschnitt über eine spezielle Theorie - von welcher Relevanz? - sprengt den Rahmen völlig! 5 bis maximal 10 Zeilen wären angemessen, im übrigen sollte auf weiterführende Quellen verwiesen werden.

Quellen fehlen auch im übrigen Beitrag, schon den ersten Satz "Seit 2001 ist Soziale Arbeit auch in Deutschland ...offiziell als Fachwissenschaft anerkannt," halte ich jedenfalls im Tenor für unzutreffend, im wiss. Diskurs ist die Anerkennung als Fachwissenschaft m.E. auch in Deutschland seit vielen Jahrzehnten unbestritten... (nicht signierter Beitrag von 93.220.74.128 (Diskussion) 12:28, 8. Feb. 2012 (CET))

Titel des Eintrags und darauf folgende Inhalte

Der Titel "Soziale Arbeit" ist meines Erachtens nicht präzise: er müsste lauten "Soziale Arbeit aus Sicht des Systemischen Paradigmas nach Staub-Bernasconi, Oprecht und Geiser". Das ist das, was der Artikel weitgehend tut: er legt eine - marginale - Richtung der Diskussion um die theoretische Fundierung Sozialer Arbeit dar. Ihn als Lexikoneintrag für die gesamte Soziale Arbeit "zu verkaufen", ist unkorrekt. Beispielsweise ist das Tripelmandat ein Vorschlag von Staub-Bernasconi, häufig spricht man in anderen Paradigmas der Sozialen Arbeit vom "doppelten Mandat", basierend auf Böhnisch und Lösch.Er müsste durch die Autorinnen in diesem Sinne korrekt umgearbeitet werden, um die eingeschränkte Ausrichtung kenntlich zu machen.--Kanutin (Diskussion) 17:39, 29. Sep. 2012 (CEST)