Diskussion:Sprengung verendeter Rinder

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 32 Fuß-Freak in Abschnitt Sprengstoff ist in Österreich relativ einfach zu beschaffen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sprengstoff ist in Österreich relativ einfach zu beschaffen

[Quelltext bearbeiten]

Der Satz: " Sprengstoff ist in Österreich relativ einfach zu beschaffen, da er dort auch zur kontrollierten Sprengung von Lawinen benutzt wird" ist einfach Quatsch. Das Sprengen von Lawinen hat mit der Verfügbarkeit von Sprengstoffen nichts zu tun. Dafür gibt es andere Gründe und vor allem ist ein ganz anderer Sprengstoff, nämlich Schwarzpulver, gemeint, welcher für Landwirte in Österreich aus historischen Gründen relativ einfach zu erhalten ist. --Asurnipal (Diskussion) 07:43, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Kann nichts dazu sagen, wird halt so in der Telegraph-quelle angegeben.--Suvroc (Diskussion) 01:01, 19. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Da hat der Journalist einfach nur etwas hingeschrieben, ohne nachzudenken. Solche Sprengungen werden mit Plastiksprengstoff durchgeführt, der wiederum ist aufgrund internationaler Verträge streng reglementiert und der Zugang kontrolliert und die Verwendung zu dokumentieren etc. Da gibt es keine "Reste" beim Lawinensprengen, der an Landwirte abgegeben wird. Da zirkulieren auch keine Sprengstoffe einfach so von einem Landwirt zum anderen. Sonst wäre Österreich ja ein Eldorado für irgendwelche Spinner, die sich Sprengstoff beschaffen wollen. Also einfach ein Quatsch, dass der Journalist von sich gegeben hat (solls tatsächlich geben, Journalisten die schlecht recherchieren). Wer Sprengstoff in Österreich beziehen will, hat auf Grund der internationalen Vorgaben, wie in Deutschland auch, den vollen Behördenweg zu absolvieren, inkl. Sprengstofflager und Umschlagbuch etc. Keine Ausnahme für Landwirte, außer bei Schwarzpulver, wie oben erwähnt (und da lassen inzwischen auch die meisten die Finger davon, da es wenig Handhabungssicher ist). --Asurnipal (Diskussion) 08:36, 19. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
11 Jahre später: Ich würd mal sagen, auch mit Schwarzpulver (oder Streichholzkuppen, einer geballten Ladung Silvesterknaller oder Azetylen oder sonstwas) ist das (nach deutschem Gesetz) ein "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion". Einem Bauern ohne jegliche Sprengberechtigung war und ist das sicher auch in Österreich verboten, oder etwa nicht? Aber auf der Alm gibts anscheinend nicht nur zwischen Weiblein und Männlein keine Sünd, und die Polizei kommt anscheinend selten dort hin.--32 Fuß-Freak (Diskussion) 07:11, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Dem liegt eine juristische Fehlannahme über den Tatbestand des deutschen Delikts des "Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion" zugrunde: Ebenso wie der österreichische Straftatbestand "Vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel" (§ 173 StGB) handelt es sich dabei nämlich um ein Gefährdungsdelikt. Das heißt, bestraft wird nur der Täter, der durch die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion eine Gefahr für Leib oder Leben anderer oder für fremdes Vermögen in großem Ausmaß schafft. Das wird bei der Sprengung verendeter Rinder in aller Regel nicht der Fall gewesen sein.
Das bloße Besitzen von Sprengmitteln ohne Bewilligung stellt jedoch in Österreich für sich genommen ebenfalls einen Straftatbestand dar, nämlich nach § 43 Abs. 1 Z 2 Sprengmittelgesetz. Dabei kommt es aber nicht darauf an, ob die Sprengmittel auch zur Explosion gebracht werden oder nicht, sondern lediglich auf deren Besitz. Den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gelangte entsprechende Tatbestände sind als Offizialdelikte amtswegig zu verfolgen. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 08:30, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Also ist das damals doch mit "Nichts sehen, hören, wissen" seitens der Behörden gelaufen, denn ohne den Besitz der verbotenen, explosiven Chemikalien bekommt man die Kuh nicht in Stücke (laut https://vorarlberg.orf.at/stories/3168699/ war sogar ein Maximalgewicht der einzelnen Fetzen von 1 kg vorgeschrieben.) Da braucht man ja schon Spreng-Spezialkenntnisse, eine 600-Kilo-Kuh ohne kübelweisen Sprengstoffeinsatz in </=1 kg-Stücke zu zerfetzen, denn die Verdämmung hält sich bei einer Kuh sehr in Grenzen. Es wären also mehrere kleine Ladungen an genau definierten Stellen in der Kuh zu platzieren. Grausam. Man muß schon verroht sein, um so etwas, damit man 2500 ÖS für die Hubschrauberbergung sparte, zu tun. Bei ca. 500 Alpen in Vorarlberg und ca. 50 verendeten Rindern pro Jahr erwischt es jede Alpe statistisch gerade einmal in zehn Jahren. Das wird wohl finanziell verkraftbar sein. Im genannten ORF-Artikel von 2021 heißt es auch, daß das Land auch jetzt nur einen Großteil der Hubschrauberkosten übernimmt, also nicht alles (und der Bauer demnach immer noch einen Restanteil übernimmt?) Heutzutage betonen die Bauern immer, wenn z. B. ein Wolf Weidetiere tötete, wie ihnen der Verlust nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional schmerzt. Zum Dritten behauptete der ORF-Artikel, daß das Kuhsprengen bis 2001 "in den Alpen" möglich war (also demnach weit über Vorarlberg hinaus.) Vielleicht ist auch "auf den Alpen" gemeint. Dieser makabre Vorgang, eine Kuh aus 40 m Höhe zerplatschen zu lassen, gehört aus dem Artikel! Das ist unter unserem Niveau, wir sind keine Klatschpresse zur Bedienung primitiver Geschmäcker.--32 Fuß-Freak (Diskussion) 13:30, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Schweiz

[Quelltext bearbeiten]

Das wurde in der Schweiz auch praktiziert... hat jemand mehr Informationen dazu? (nicht signierter Beitrag von 31.24.11.61 (Diskussion) 15:42, 8. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Inflationsbereinigung

[Quelltext bearbeiten]

Laut Artikel kostet der Abtransport „2001 15.000 österreichische Schilling (umgerechnet und inflationsbereinigt ca. 1.300 Euro)“. Vorher stand da mal 1.100 Euro, laut offiziellem Umrechungskurs ergibt sich 1.090,09 Euro, das hat also gestimmt. Für die Inflationsbereinigung braucht es eine Meßmethode zur Bestimmung der Inflationsrate (Angabe meiner Meinung nach verzichtbar) und ein Referenzzeitpunkt (wichtig, ansonsten ist die Angabe nutzlos da nicht nachvollziehbar). Ich nehme an, die 1.300 Euro beziehen sich auf den 17. Juli 2012? @Tkarcher:Da Du den ursprünglichen Eurowert durch einen inflationsbereinigten ersetzt hast, kannst Du den Artikel vielleicht entsprechend ergänzen oder aktualisieren. Ansonsten würde ich einfach wieder 1.100 Euro ohne Inflationsbereinigung schreiben.--78.53.231.5 00:51, 26. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Die 1300 Euro sind kein fester Wert, sondern werden über die Vorlage:Inflation dynamisch auf Basis der offiziellen Inflationszeitreihen berechnet (mit dem jeweils aktuellen Jahr als Referenzzeitpunkt). Im konkreten Fall hast du trotzdem recht: Die Inflationsraten für Österreich sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand und müssten in der Vorlage aktualisiert werden. Zuletzt hat das Benutzer:Karsten11 gemacht. Ich kann momentan aber leider nicht nachvollziehen, welchen Index er genau genommen hat und möchte deshalb die Reihe nicht ohne vorherige Klärung fortschreiben. @Karsten11: Kannst du helfen? --Tkarcher (Diskussion) 01:52, 26. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis. Ist aktualisiert.--Karsten11 (Diskussion) 09:37, 26. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Und jetzt steht da Blödsinn, glücklicherweise haben wir keine Hyperinflation wie diese Zahlen suggerieren: Dieser kostete 2001 15.000 österreichische Schilling. Das entspricht 2020 inflationsbereinigt ca. 20.800 Euro bzw. Somit konnte der Landwirt durch die Sprengung ca. 2500 Schilling (ca. 3.470 Euro) einsparen. Also eine Verschlimmbesserung, hier wurde offenbar nur eine Inflation einberechnet und die Währungseinheit ausgetauscht ohne Umrechnung, was zu vollkommen falschen Zahlen führt. Werde da jetzt wieder einfach den umgerechneten Wert in Euro ohne Inflationsaufschlag eintragen, das ist immer noch besser als der BS der da jetzt steht.--Herbrenner1984 (Diskussion) 07:19, 16. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
So kann das nicht stimmen. Entweder waren deine Überlegungen falsch oder es wurde die Vorlage geändert. *Hozro (Diskussion) 08:18, 14. Apr. 2021 (CEST)Beantworten