Diskussion:Stiftsbibliothek

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Tobias Tilemann
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Wieso dürfen sich nur Chorherren-Stifte mit einer Stiftsbibliothek rühmen und z. B. Benediktiner nicht? --193.170.68.244 17:43, 9. Aug 2005 (CEST)

Natürlich dürfen sie und sie tun es ja auch (Stiftsbibliothek Melk). Alles andere steht im Artikel, ergänzend nur: mal nachdenken, ist eine Stiftsbibliothek genau das gleiche wie eine Klosterbibliothek? --Historiograf 18:06, 9. Aug 2005 (CEST)

Kann es vielleicht sein, dass die Bibliotheken der Klöster deshalb Stiftsbibliotheken sind, weil sich das "Stifts"... nicht darauf bezieht, wozu es gehört, sondern darauf, worum es sich handelt? Ich zitiere aus der Wikipedia: Ein Stift ... ist jede ... zu kirchlichen Zwecken bestimmte ... (gestiftete) Anstalt. Wenn das stimmen sollte, (ist von mir aber reine Vermutung), wäre der Artikel in dem Satz:
"Es empfiehlt sich, unabhängig von der Selbstbezeichnung der Bibliothek, den Begriff Stiftsbibliothek im wissenschaftlichen Gebrauch den Bibliotheken der Chorherrenstifte (Kollegiatstifte oder regulierte Chorherrenstifte) vorzubehalten."
schlicht falsch. Stutzig macht mich vor allem die Tatsache, dass mir der Begriff Klosterbibliothek nicht geläufig ist, dass andererseits alle (bedeutenden) Klosterbibliotheken, die mir einfallen, mit Stiftsbibliothek bezeichnet werden, und dass alle im Artikel genannten Bibliotheken zu Klostern gehören. --Tobias Tilemann 00:02, 8. Mär. 2007 (CET)Beantworten