Diskussion:Strafarrest

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 2.236.198.248 in Abschnitt Café Viereck
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Verhältnis zum Disziplinararrest[Quelltext bearbeiten]

Sollten die Artikel Strafarrest und Disziplinararrest nicht vereinigt werden? 62.167.55.225 15:21, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Café Viereck[Quelltext bearbeiten]

...leitet hierhin weiter. Wo kommt der Begriff her? (Fehlt noch im Art., bitte dann einbauen). -88.130.121.87 02:06, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Naja ich kanns mir vorstellen. Die Arrestzellen sind i.d.R. im Wachhaus des Standorts. Und da gibts, da dort 24 Stunden in Schichten die Soldaten wach sein müssen, viel Cafe. Eine Arrestzelle hat ebenso unbestreitbar 4 Ecken an den Wänden. Und eines ist sicher: Ich hatte während meiner Zeit beim Bund auch so manche in den Arrestzellen sitzen sehen, meist weil sie mit leichten Drogen erwischt wurden. Und es ist jetzt nicht so, dass die Kameradschaft bei der Arrestzelle aufhört. Der Eingesperrte wird sehr gut behandelt und als eine wirkliche Strafe konnte ich es nie erleben. Meist saß der Kamerad bis spät in die Nacht mit in der Wache und trank sicher auch Cafe. Keine Ahnung ob dieser lockere Umgang gegen die Dienstvorschriften war, ich denke aber schon. Ich war als GWDL eh nie in einer Position, dass mich das wirklich interessiert haben müsste. Und die Wachvorgesetzten ließen uns gewähren. Von daher konnte man es gut als Cafe bezeichnen. Die Frage ist, ob das heute noch zutrifft, sind die meisten Wachen doch heute durch externe Firmen/Mitarbeiter geführt. --Srvban (Diskussion) 22:18, 12. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Da das vermutlich bloß Drogenkonsumenten waren und man dafür nicht ins Gefängnis wandert, gehe ich mal vom - in der Ausführung gleichen - Disziplinararrest aus, und normalerweise wird auch der mit Café Viereck genannt. Zur Frage Dienstvorschriften: Der Arrest besteht darin, daß der Arrestant, soweit er nicht am Dienst teilnimmt, eingesperrt ist. Punkt. Kameradschaftliche Behandlung ist erlaubt, bewußt schlechte Behandlung würde gegen die Vorschriften verstoßen. Also soweit der OvWa sein Auge draufhat, ist alles in Ordnung. (Meines Wissens darf aber höchstens die Bibel und ein weiteres Buch, und kein elektronisches Gerät mitgenommen werden. Geraucht werden kann, wenn der OvWa einen kurzen beaufsichtigten Ausgang genehmigt. Oder so.) --2.236.198.248 00:33, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten