Diskussion:Superädifikat

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Josef Moser in Abschnitt Besitz vs. Eigentum
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Bauwerk vs. Gebäude[Quelltext bearbeiten]

Handelt es sich bei einem Superädifikat nicht um ein Bauwerk auf fremden Grund (Brücke, Gebäude etc.) anstatt nur um ein Gebäude auf fremden Grund ? (--85.126.137.66 11:34, 8. Dez. 2007 (CET))Beantworten

Bei einer Brücke würde ich davon ausgehen dass sie "für immer" bleiben soll, würde also dem Sinn eines Superädifikats widersprechen (... bei dem nicht die Absicht besteht, dass es dauerhaft auf diesem Grundstück bleibt) Priwo

Dauerhaftigkeit[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung "und bei dem nicht die Absicht besteht, dass es dauerhaft auf diesem Grundstück bleibt; beispielsweise Markt- und Praterhütten, Gartenhäuschen." gefällt mir deshalb nicht, weil die Dauer auch sehr lange sein kann. Beispielsweise verpachtet eine Gemeinde Grund und eine Genossenschaft baut darauf Wohnungen als Superädifikat. Diese Wohnungen werden natürlich genauso lange bewohnt wie Wohnungen, die auf Genossenschaftsgrund stehen. Bei keinem Bauwerk besteht die Absicht, dass es für immer auf dem Grundstück bleibt, das Grundstück wind in der Regel immer länger Bestand haben als die darauf befindlichen Bauwerke. --80.121.46.168 01:06, 8. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Besitz vs. Eigentum[Quelltext bearbeiten]

"Nach diesem Zeitraum fällt das Grundstück sowie das darauf befindliche Bauwerk zurück an den Besitzer des Grundstücks." ist m.E. falsch - das Grundstück geht zurück an seinen Eigentümer, nicht an seinen Besitzer - letzterer verliert mit Ablauf des Vertrags den Besitz am Grundstück. Das Grundstück wechselt den Besitzer, das darauf befindliche Bauwerk auch den Eigentümer. --92.193.135.8 20:25, 12. Dez. 2020 (CET)Beantworten

So ist es, danke für den Hinweis, ist korrigiert.--Josef Moser (Diskussion) 22:03, 12. Dez. 2020 (CET)Beantworten