Diskussion:Testierfreiheit

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Mgrasek100 in Abschnitt Nicht ganz richtig
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Nicht ganz richtig[Quelltext bearbeiten]

Es gibt Vorschriften wonach die Testierfreiheit eingeschränkt werden kann, dies ist verfassungsrechtlich "ok"

Zusatz : auch aufgrund § 138 BGB kann sich ein verbot ergeben BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98 --Martin (Diskussion) 12:09, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten