Diskussion:Traumfabrik

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Nostrino
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Hallo -

1. Eine Traumfabrik kann sich das Dudenwort Traumfabrik markenrechtlich nicht aneignen. Traumfabrik ist markenrechtlich im Definitionsbereich (Hollywood, Filmwerkstatt, Traumproduktion, Happy end...) nicht schützbar. Eine Schuhfabrik könnte sich markenrechtlich den Namen Schuhfabrik nicht schützen lassen, aber den Namen Traumfabrik.

Der Pressesprecher des Patentamtes sagte am Telefon, dass im Fall Pawelke ein Fehler des Patentamtes vorliegt, der aber erst durch kostenpflichtigen Widerspruch, Klage behoben werden - kann. Der Kläger müsste in Vorfinanzierung gehen. Alle Gerichtsurteile stützten sich auf den Fehler des Patentamtes. Die Rechtsanwälte von Herrn Pawelke agierten extrem aggressiv, sie setzten den Verhandlungswert über 50 000 Euro an, um zu verhindern, dass ein Verklagter ohne Rechtsanwaltskosten Widerspruch einlegen kann, sie richteten Unterlassungsklagen an Mitarbeiter gemeinnütziger Vereine, nicht an den Verein selbst, von denen sie wussten, dass sie in Chemotherapie sind, - obwohl der Projekttitel zum Zeitpunkt bereits gelöscht war... Ein Widersacher dieser Art Rechtsmissbrauch RA Prof. Hertin forderte, politisch gegen diese Praktiken vorzugehen.

2. Der Absatz in Wikipedia wirkt wie eine Drohung, Bürger von der Nutzung des Dudenwortes Tramfabrik abzuhalten. Der Link, den Wikipedia auflistet, ist kostenpflichtig. Was geht hier vor???

Kunstfeuilleton (17:31, 22. Mär. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Hallo liebe Autoren,
die Bezeichnung Traumfabrik ist urheberrechtlich geschützt. Die Namensrechte liegen im Kunst- und Kulturbereich (für Theater, Musik, Spiele und Druckerzeugnisse) seit 1980 beim Multimediatheater Traumfabrik. Sowohl das Spiel Traumfabrik von Hasbro, als auch das Musikalbum von Kaisaschnitt durften und dürfen nicht unter dem Namen Traumfabrik vertrieben werden. Beide Unternehmen haben sich mit einer Unterlassungserklärung dahingehend verpflichtet. Die weitere Verbreitung oder Veröffentlichung des Spiels odes des Musikalbums unter dem Namen Traumfabrik, verstößt daher gegen das Urheberrecht. Wir bitten das zu berücksichtigen und das Spiel und das Album unter der Rubrik "Begriffsklärung" herauszunehmen. Die Unterlassungserklärungen finden Sie unter folgender Adresse:

http://files.schindler-vt.de/data/Unterlassung_Hasbro_Traumfabrik.pdf
http://files.schindler-vt.de/data/Unterlassung_Kaisa_Album_Traumfabrik.pdf (nicht signierter Beitrag von Traumfabrik regensburg (Diskussion | Beiträge) 19:05, 27. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Eine Anmerkung dazu: Um einen urheberrechtlichen Schutz kann es sich schon deshalb nicht handeln, weil das Multimediatheater nicht Urheber des Wortes ist. Hier muss es um einen namensrechtlichen Schutz gehen, etwa nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. D.h. die "Traumfabrik" kann Konkurrenten verbieten, diesen Namen zu benutzen, nicht jedoch der Wikipedia oder wem auch immer, das Wort zu benutzen. Nichtsdestotrotz: Sollte es zutrffen, dass das Spiel und die CD nicht mehr unter diesem Namen vertrieben werden, werde ich die Veränderung sichten, denn dann wäre das Informationsbedürfnis ja nicht mehr erfüllt, für das die Wikipedia da ist. Das werde ich aber erstmal prüfen.--Mautpreller 21:17, 27. Nov. 2009 (CET) Ergänzung: Offenbar handelt es sich nicht um das UWG, sondern das Markengesetz, das aber natürlich ebensowenig mit Urheberrechtsschutz zu tun hat.--Mautpreller 21:32, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Wir bitten die Autoren bzw. die Betreiber der Wikipedia-Seite "Traumfabrik Begriffserklärung " um Kenntnis-nahme: Es geht hier nicht darum Wikipedia etwas zu verbieten, sondern es geht darum, das bestimmte Tatsachen korrekt wiedergegeben werden. Wenn man nicht darauf verzichten will zu berichten, das Hasbro ein Brettspiel und Kaisaschnitt eine CD mit der Bezeichnung "Traumfabrik" herausgegeben haben, sowie die Kulturlandschaft Spandau ein Kulturprojekt als "Traumfabrik" bezeichnet hat, so kann man das machen. Aber dann sollte korrekterweise darauf hinge-wiesen werden, dass alle diese Bezeichnungen gegen die Namensrechte des Multimediatheaters Traumfabrik verstoßen und somit diese Bezeichnungen illegal waren, bzw. sind.
Dazu liegen vor im Fall Hasbro: Ein Endurteil des Landgerichts München vom 14.2.2001, das die einstweilige Verfügung vom 14.12.2000 des gleichen Langerichts bestätigt, in der Hasbro "verboten" wird, "mit der Bezeichnung 'Traum-fabrik' versehene Gesellschaftsspiele anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen" >> Unterlassung Hasbro Traumfabrik.

im Fall Kaisschnitt: Eine rechtsgültige Unterlassungserklärung mit gleichlautendem Inhalt (Unterlassungser-klärung der Firma Streetlife Entertainment vom 24.11.2009, dem Herausgeber der entsprechenden CD von Kaisaschnitt)>> Unterlassung Kaisa Traumfabrik

im Fall Kunstlandschaft Spandau: Eine rechtgültige einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 22.10.2009 gegen die Vertreterin der Kunstlandschaft Spandau, Frau Ines Eck, in der ihr "untersagt" wird "die Bezeichnung Traumfabrik und/oder Traumfabrik-Spandau in Zusammenhang mit pädagogischer und/oder kultureller und/oder künstlerischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu benutzen." >> Einstweilige Verfügung --Nostrino 18:33, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten