Diskussion:Ulrike Liebert

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Offensichtlich falsche Quelle in Fußnote 3 / Weitere Ungereimtheiten[Quelltext bearbeiten]

Fußnote 3 soll belegen, dass Frau Richterin Ulrike Liebert mit der Note sehr gut nach nur sieben Semestern das Jura-Studium abgeschlossen hat. Der Beleg in Fußnote 3 hierfür ist jedoch eindeutig falsch: Der verlinkte Artikel bezieht sich auf eine Frau Ulrike Kleinbauer. Auch ist es nicht schlüssig, dass Frau Ulrike Liebert, wie im Artikel angegeben, dann schon 2002 in den "höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg" eintrat, denn tatsächlich muss nach dem 1. Staatsexamen der zweijährige Vorbereitungsdienst (sog. Referendariat) absolviert werden, bevor ein(e) Bewerber(in) in den höheren Justizdienst aufgenommen werden kann.