Diskussion:Verbot von Überraschungsentscheidungen

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Asurnipal in Abschnitt Zwei Lemmata zum gleichen
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Zwei Lemmata zum gleichen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Asurnipa, wenn Überraschungsverbot nur eine kurze und unpräzise Fassung von diesem Lemma hier ist, warum muss es denn dazu ein eigenes Lemma mit teilweise gleichem Text geben? Das erscheint mir nicht wirklich sinnvoll. Man klickt dann da drauf und liest teilweise noch mal dasselbe. --Mirkur (Diskussion) 12:43, 18. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Mirkur. Ich habe Deine Eintragung hier erst jetzt gesehen. Dass sind zwei verschiedene Dinge, darum auch getrennt behandelt. Einige Dinge sind aber übereinstimmend, so dass die Duplizierung zustande kam. Die zwei Sachen werden nur immer wieder verwechselt/vermengt. --Asurnipal (Diskussion) 23:32, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Richtigerweise müsste das Lemma Überraschungsentscheidung lauten, indem erst definiert wird, was später als verboten darzustellen ist. -- Stechlin (Diskussion) 22:43, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Stechlin. Wenn Du meinst, dann ändern wir es. Das Prinzip selbst stellt auf die Mehrzahl ab (da es alle Überraschungsentscheidungen umfasst), die einzelne Entscheidung natürlich immer auf die konkrete Entscheidung (also Einzahl). ME ist beides richtig und lässt sich für beides argumentieren (typische Juristenantwort? :-). --Asurnipal (Diskussion) 23:32, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten