Diskussion:Verbotsgesetz 1947
NS-Offiziersbund[Quelltext bearbeiten]
@Karl Oblique: hast du konkrete Belege, dass es sich beim NS-Offiziersbund um den von dir verlinkten Nationalverband Deutscher Offiziere handelt?--Taste1at (Diskussion) 14:24, 3. Sep. 2021 (CEST)
- @Taste1at: Nein, ich hielt das im Ausschlussverfahren für höchstwahrscheinlich, da sonst nur eine Schweizer Organisation antifaschistischer Offiziere oder die noch heute bestehende Stiftung Deutscher Offizier Bund in Frage kamen. Ich bin jetzt aber angemessen verunsichert (und unangemessen erstaunt, dass dieser Begriff so schwer zu definieren ist) und habe die Verlinkung wieder entfernt. --Karl Oblique (Diskussion) 15:58, 3. Sep. 2021 (CEST)
Hakenkreuz?[Quelltext bearbeiten]
Im ganzen Artikel kommt keines der Worte Hakenkreuz, Symbol oder Zeichen vor.
Die Hakenkreuz-Rune ist jedoch augenscheinliches, und besonders bekanntes Merkmal für Deklaration oder Propaganda.
Eine Aussage dazu fehlt. Helium4 (Diskussion) 20:32, 11. Mai 2023 (CEST)
- Kenne mich mit dem österreichischen Recht nicht so aus, aber ist da nicht eher das Abzeichengesetz einschlägig? --Pistazienfresser (Diskussion) 20:41, 11. Mai 2023 (CEST)
Novelle[Quelltext bearbeiten]
Im Text heißt es "Der Schillingbetrag im Gesetz wurde seit 1945 nie wertangepasst oder auf Euro umgestellt". Allerdings steht im verlinkten Gesetz "mit Geldstrafe bis zu 10 000 Euro" (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005212). Es scheint, als sei der Artikel nicht mehr aktuell. -- Live Long and Prosper Motte001 • Diskussion • 22:25, 12. Mai 2024 (CEST)