Diskussion:Verbreitungsverbot
Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 2003:DF:1F06:8E52:C8F0:EDAB:579:13AC in Abschnitt Anleitungen
Was ist juristisch gesehen Verbreitung?[Quelltext bearbeiten]
Wird private, unentgeltliche Weitergabe von betroffenem Material oder das blose weitergeben von download Links im Sinne des Verbreitungsverbotes als Verbreitung klassifiziert? 79.239.146.232 14:22, 21. Aug. 2010 (CEST)
- Beides. Weitergabe ist immer Verbreitung, es interessiert dabei nicht, ob damit eine Vergütung, eine Geschäftsmässigkeit oder eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Download-Links oder URL-Angaben sind ebenso Zugänglichmachung wie eine Vorführung. Auch wer privat handelt, macht sich strafbar. (nicht signierter Beitrag von 89.204.155.192 (Diskussion) 23:23, 15. Dez. 2011 (CET))
Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl07-003.shtml
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 10:54, 28. Dez. 2015 (CET)
Anleitungen[Quelltext bearbeiten]
In wie weit fallen Anleitungen für die Herstellung von Sprengstoffen, zur Überlistung von Alarmanlagen, zum Knacken von Tresoren unter das Verbreitungsverbot? --2003:DF:1F06:8E52:C8F0:EDAB:579:13AC 13:22, 7. Aug. 2023 (CEST)