Diskussion:Verfahrenshilfe

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Redundanz[Quelltext bearbeiten]

Unter dem Begriff "Verfahrenshilfe" ist die deutsche Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe nicht bekannt. Wenn man "Verfahrenshilfe" als länderübergreifenden Oberbegriff wählen wollte, dann wäre eine nach Ländern geordnete Darstellung wohl sinnvoller, für Deutschland dann mit Verlinkung auf die Artikel Prozesskostenhilfe und ggf. Pflichtverteidiger. Derzeit wird aus dem Text jedenfalls nicht immer klar, für welches Land bzw. welche Länder die Aussagen gelten sollen und wie in den Ländern die jeweilige Terminologie ist. --gdo 09:00, 11. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:03, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten