Diskussion:Vergaberecht

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Traunfellner in Abschnitt Literatur
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Vergaberecht“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Zu der Frage der Zuständigkeit bei den Arzneimittelrabattverträgen: Der Artikel sagt jetzt (Stand 02.05.08), dass letztlich der BGH über die Zuständigkeit entscheiden müsse. Mir erscheint dies falsch: Ich denke, das dies der gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte tun müsste. (WA(nicht signierter Beitrag von 80.136.193.223 (Diskussion)) 06:42, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Langsam fragt man sich, ob das mehr ein Enzyklopädieartikel oder mehr ein Werbeauftritt von Mattias Schneider ist. --wau > 00:12, 4. Aug 2006 (CEST)

Insbesondere wenn man feststellt, dass Herr Schneider seine Werke immer wieder an die erste Stelle der Literaturübersicht verschiebt. Da scheint der dem neugierigen Leser nicht viel zuzutrauen...(nicht signierter Beitrag von 82.82.183.239 (Diskussion)) 18:25, 5. Aug. 2006 (CEST)Beantworten

Deswegen hab ich die Dinger und ein paar andere auch gleich rausgehauen. Wenns noch wirklich weiter wichtige Werke gibt können die ja gerne noch mit rein. --Alkibiades 18:46, 5. Aug 2006 (CEST)

Habe noch ein Standardwerk ergänzt. Wir haben in unserer Arbeit (Vergabestelle Stadtverwaltung) ganz gute Erfahrungen damit gemacht.(nicht signierter Beitrag von 82.83.12.219 (Diskussion)) 21:33, 6. Aug. 2006 (CEST)Beantworten

Den Teil zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte hab ich etwas umgebaut. Die wichtigste, weil höchstrangige Entscheidung steht nun vorne, die Rechtsprechung der OVG wird erläutert.(nicht signierter Beitrag von 82.83.54.47 (Diskussion)) 15:38, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Im letzten Weblink ("Die Vergabepraxis...") sollte m.E. darauf hingewiesen erden, dass es sich um eine österreichisch(!) Publikation handelt. Gegenstimmen? (nicht signierter Beitrag von 212.101.199.148 (Diskussion) )

Ja, ich habe den Link der Einfachheit halber rausgenommen. Ich hab zwar nichts gegen Österreicher, aber die verlinkte Seite war ja rein kommerziel ohne Mehrwert für den Wikipedia-Leser. Siehe auch WP:WEB --Alkibiades 13:55, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Was meiner Meinung nach nicht deutlich wird ist, dass die Verdingungsordungen nicht überall zwangsweise angewendet werden müssen. So ist dies von Bundesland zu Bundesland verschieden: Im Saarland z. B. ist die VOB verpflichtend anzuwenden, die VOL wird dahin "nur" zu Anwendung empfohlen. Die VOF ist davon nicht betroffen, da sie ja nur im EU-Bereich angewendet wird.

Sollte man nicht mal die Vorschriften hierzu aller Bundesländer zusammentragen?(nicht signierter Beitrag von Mopa68 (Diskussion | Beiträge)) 17:20, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Öffentliche Ämter ?[Quelltext bearbeiten]

Gehört die Vergabe von öffentlichen Ämtern durch Ausschreibung auch hierhin. Wo ist das eigentlich geregelt ?(nicht signierter Beitrag von Joschkajaeger (Diskussion | Beiträge)) 11:31, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Rechtsschutz[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel muss m.E. überarbeitet werden: Da Vergabekammern keine Gerichte sind, können sie auch keinen Rechtsschutz gewähren. (nicht signierter Beitrag von 89.182.194.249 (Diskussion) 15:49, 23. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Wegen der neuen VOL/A, VOB/A und VOF seit dem 12.6.2010 sollten mE keine Quellen angegeben werden, die älter als zwei Jahre sind. (nicht signierter Beitrag von Traunfellner (Diskussion | Beiträge) 10:48, 4. Mai 2011 (CEST)) Beantworten