Diskussion:Verpackungsverordnung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Anstattip in Abschnitt PET-Infos
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Regelung "außer Kraft gesetzt"[Quelltext bearbeiten]

Es wäre gut, genauer - auch juristisch - auszuführen, was das bedeutet, die Länder hätten den Vollzug der Regelung "außer Kraft gesetzt". Wie ? Wie ist das konstruiert ? Oder ist das faktisch und nicht so ganz legal ?--202.32.5.229 09:54, 14. Feb 2006 (CET)

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung[Quelltext bearbeiten]

Im einleitenden Satz wird unter Bezug dieser Änderung geschrieben "Die Wahlmöglichkeit, Verkaufsverpackungen am Ort der Übergabe unentgeltlich zurückzunehmen oder sich an einem dualen System zu beteiligen, entfällt künftig." Unter "Verkaufsverpackungen" ist dies aber anscheinend noch nicht berücksichtigt. Dort wird ausdrücklich auf die Wahlmöglichkeit hingewiesen. Meiner Meinung nach ist das 3,5 Jahre veraltet, siehe auch http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/verpackv_5aenderung.pdf Könnte das jemand mal einpflegen/aktualisieren? -- 84.151.36.100 20:06, 4. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Alternativen zum Pfand auf Getränkeeinwegverpackungen[Quelltext bearbeiten]

Bitte auf neutrale Formulierung achten, für persönliche Bewertungen ist Wikipedia nicht der geeignete Ort. "Wir" oder "hier" oder "heute" sind möglichst zu vermeiden. Niemand weiß, wer wann und von wo aus den Artikel aufruft und liest. Generell, nicht nur für diesen Abschnitt, sind wp:Belege eine ganz tolle Erfindung. Grüße, --Blech (Diskussion) 10:34, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Weitere Probleme[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt der Hinweis, dass das Pfand für Bierflaschen ohne Bügel acht Cent, mit Bügel aber 15 oder 25 Cent beträgt. Es fehlt die Problematik der Bepfandung von importierten oder reimportierten Einwegdosen. Es fehlt der Hinweis auf Gewinne des Handels durch nicht eingelösten Pfand. Es fehlt der Hinweis, dass auch Behältnisse mit Beschädigungen oder ohne Logo zurückgenommen werden müssen. Auch bei fehlender Automatengängigkeit darf die Rücknahme nicht verweigert werden. Auch sind die Argumente "ist nicht von uns" oder "führen wir nicht" verboten. Die Sanktionen für die rechtswidrig verweigerte Rücknahme von Einwegdosen sollten thematisiert werden. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 06:53, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Das alles gilt aber nur für Einwegpfand und auch nur der selben Materialart, also z.B. PET, Glas, Kunststoff, Dose. Siehe Link im nächsten Abschnitt. Mehrwegpfand ist generell zivilrechtlich zwischen Abfüller und Verkäufer geregelt und unterliegt dem Markt, nicht der Einwegpfandverordnung und muss daher auch nicht zurückgenommen werden.--löschfix (Diskussion) 17:56, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Gibt es überhaupt eine besondere Einwegpfandverordnung? Mehrwegpfandflaschen müssen nach der Bundesverpackungsverordnung zurückgenommen werden. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 00:36, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Einweg- /Mehrwegverpackungen[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt hier ein erläuternder Text über die gesetzliche und zivilrechtliche Situation des Pfandsystems in Deutschland, etwa in der Art, wie in diesem Link dargestellt:

http://verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/2905696_l1/index.html

--löschfix (Diskussion) 17:50, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 13:20, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Falsch ist: "steht inzwischen mit PET ein Kunststoff zur Verfügung, durch den das in vielen Erfrischungsgetränken enthaltene Kohlendioxid – wie bei der Glasflasche – nicht entweichen kann." "Seit MW-PET innen hauchdünn mit Glas beschichtet wird", wäre richtig!

RückGABEPflicht durch Verbraucher?[Quelltext bearbeiten]

"verpflichtet die Verbraucher, Verpackungen über den Handel an die Produzenten zurückzugeben" trifft m.E. nicht zu, das ist eine in Fachkreisen immer wieder diskutierte Lücke entweder belegen oder streichen!

Diese Seite wurde zuletzt am 5. Juli 2017 um 09:55 Uhr bearbeitet.[Quelltext bearbeiten]

Bisheriger Seitenhinweis:

  • Diese Seite wurde zuletzt am 5. Juli 2017 um 09:55 Uhr bearbeitet.

Dennoch wurde offensichtlich Diskussionsbeitrag "CO2 in PET" nie berücksichtigt bzw. realisiert. (Ich weiß: selber machen. kann und will nicht jede*, schon gar nicht die PET-Lobby)


Fazit: SEIT ÜBER 5 Jahren (in Worten: FÜNF JAHRE) wird auch in diesem Artikel tendenziöser Murks verbreitet ...


Eine rasche ecosia-Suche bringt sofort folgendes:

Ein Link:

https://www.fitforfun.de › abnehmen › gesund-essen › pet-flaschen-wie-gefaehrlich-sind...

Tatsächlich ist der Kunststoff porös und Kohlensäure kann entweichen. Dabei können unerwünschte Substanzen gelöst werden und ins Wasser gelangen. Was steckt sonst noch in PET-Flaschen? Bei Mineralwasser aus PET-Flaschen ist gelegentlich ein Fehlgeschmack feststellbar. Dafür ist in der Regel ein Stoff namens Acetaldehyd verantwortlich, der natürlicherweise auch in Früchten vorkommt. Laut Angaben des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) sind die Konzentrationen, die in PET-Flaschen ...


Weiterer Link:

https://www.gerolsteiner.de › de › mineralwasser-verbraucherfragen › pet-flaschen › wie-lange...

In PET-Flaschen abgefüllte Getränke verlieren im Laufe der Zeit Kohlensäure. Daher wurde für kohlensäurehaltiges Mineralwasser in PET ein kürzerer Mindesthaltbarkeitszeitraum als bei Glas festgelegt.


Wer macht's? Ich habe erst einmal anderes "in der pipeline" --Anstattip (Diskussion) 14:58, 20. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

PET-Infos[Quelltext bearbeiten]

Ob obige Infos in PET-Artikel enthalten sind, wäre auch zu prüfen ... --Anstattip (Diskussion) 15:04, 20. Okt. 2022 (CEST)Beantworten