Diskussion:Verwaltungshelfer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Rechtsverdreher in Abschnitt überarbeiten
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Briefzusteller[Quelltext bearbeiten]

Ist ein Briefzusteller bei der Zustellung einer Zustellurkunde ein Beliehener oder ein Verwaltungshelfer? KTE 22:33, 6. Feb. 2012 (CET)Beantworten

überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

es sollte noch geschrieben werden, wie man das wird (wird man ernannt oder muß man sich bewerben), welche Voraussetzungen an die Person sind erforderlich. Die Befugnisse werden nicht aufgezeigt (in Bayern dürfen die Verwaltungshelfer bei Schwertransportbegleitungen sogar den Verkehr regeln, Straßen sperren, Umleitungen einrichten usw.) --109.43.1.93 13:10, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Zum "Verwaltungshelfer" kann man sich nicht bewerben, jedenfalls wird so etwas nicht angeboten. "Verwaltungshelfer" ist ein abstrakter Begriff, wie "Unternehmer" oder "Kläger". Eine Person wird durch die Art ihres Handelns "Verwaltungshelfer", indem sie eine Aufgabe in staatlichem Auftrag ausführt, ohne dabei einen nennenswerten eigenen Spielraum für die Ausgestaltung zu haben. Das ist nicht notwendigerweise eine hoheitliche Aufgabe wie die Verkehrsregelung. Entscheidend ist der staatliche Auftrag und das Fehlen nennenswerten eigenen Entscheidungsspielraums, das Arbeiten als "Handlanger". --Rechtsverdreher (Diskussion) 10:02, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Juristische Person als Verwaltungshelfer[Quelltext bearbeiten]

Die gesamte neuere Literatur zum Thema sieht natürliche und juristische Personen als Verwaltungshelfer. Hier steht aber, belegt mit einem Aufsatz aus 2002: Der Ausschluss juristischer Personen erklärt sich daraus, dass Inhaber eines Amtes nur eine natürliche Person sein kann, Das kann sich IMHO nur isoliert auf die Haftungsfrage beziehen. Auch hier im Artikel werden Abschleppunternehmer oder dem Statikbüro juristische Personen als Beispiel angeführt.

Ich bitte darum, dass sich jemand mit Zugang zu

Markus Heintzen: Beteiligung Privater an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und staatliche Verantwortung 2002, S. 254

die Fundstelle anschaut, möglicherweise handelt es sich ja um ein Missverständnis.Rechtsverdreher (Diskussion) 09:52, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten