Diskussion:Vollprüfung (Qualitätsmanagement)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Logan99 in Abschnitt Vollständige Qualitätsprüfung = Vollprüfung
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Vollständige Qualitätsprüfung = Vollprüfung[Quelltext bearbeiten]

Laut DIN 55350 Teil 17 vom August 1988

ist der Begriff Vollprüfung für Vollständige Qualitätsprüfung zu vermeiden, d.h. aber nicht, dass Vollprüfung 100%-Prüfung bedeutet.

Ganz im Gegenteil bedeutet Vollprüfung: Qualitätsprüfung aller festgelegten Qualitätsmerkmale (=Vollständige Qualitätsprüfung) und nicht Qualitätsprüfung an allen Einheiten eines Prüfloses (= 100 %-Prüfung).

Der ganz Artikel bezieht sich somit auf die 100 %-Prüfung.

--Logan99 (Diskussion) 17:01, 3. Sep. 2012 (CEST)Beantworten