Diskussion:Wachstumsbeschleunigungsgesetz

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Gesetzesbegründung -> Entwurfsbegründung

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Die Bundesregierung begründet ihren Gesetzentwurf. Über den Entwurf beschließt der Bundestag. Nicht über die Begründung der Bundesregierung. Daher gibt es keine Gesetzesbegründung, auch wenn das alle Nase lang irgendwo zu lesen ist. Inhaltlich ist die Darstellung aber richtig. Habe also nur meine Wortklauerei geändert.--Häkchen

Wie Du schon sagst: Wortklau(b)erei. Gebräuchlich ist aber "Gesetzesbegründung" - und jeder verstehts. Habs deshalb wieder zurückgesetzt. Este 15:03, 12. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Umfang der Verluste

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"Krisenverschärfende Elemente"[1] der Unternehmenssteuerreform sollen abgemildert werden, so dass Firmen unter anderem die Möglichkeit haben, Verluste steuermindernd geltend zu machen.

Der oben genannte Satz ist in dem Artikel enthalten. So wie der Satz da steht, ist er völliger Unsinn und irreführend. Selbstverständlich können Unternehmen auch schon heute (ohne das angesprochene Gesetz) Verluste geltend machen. Der Rahmen bzw. der Umfang der Verluste die geltend gemacht werden können wurde lediglich wieder* erweitert.

  • wieder - weil der Umfang zuvor eingeschränkt wurde

Fazit: Der Satz muss dringend neu formuliert werden, weil er inhaltlich nicht korrekt, zumindest aber irreführend ist. (nicht signierter Beitrag von 84.139.205.131 (Diskussion | Beiträge) 18:46, 18. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Interessant, was Du als "völligen Unsinn" bezeichnest, wenn es hier "lediglich" um den Umfang der Verluste geht. Ist im Artikel nun geändert. --Happolati 16:00, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Grenzen des Wachstums

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In dem Buch stehen Hinweise, die das Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht beachtet hat. JaJo Engel 15:00, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Welche Hinweise? Bitte im Einzelnen nennen. Wusste der Autor schon 1993, was die Politiker 2009 nicht beachten würden? Respekt! --Happolati 15:50, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Hallo Happolati, es versteht sich von selbst, dass die Verfasser der Grundlagenforschung über „Die neuen Grenzen des Wachstums“ im Jahr 1993 das Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Jahres 2009 nicht kannten. Andererseits kennen die Schöpfer des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes die Grenzen des Wirtschaftswachstums und mussten sich mit der Grundlagenforschung auseinandersetzen. Es erübrigt sich, eine wissenschaftliche Ausarbeitung in wikipedia zu rekapitulieren, wenn die Möglichkeit besteht, auf einschlägige Literatur hinzuweisen, die jeden Interessierten in die Lage versetzt, sich ein eigenes Bild verschaffen. Was stört Dich daran, den Literaturhinweis anzuführen? MfG JaJo Engel 19:55, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Hallo JaJo Engel, mich stört daran, dass ich nicht erkennen kann, in welchem engeren Zusammenhang das Buch zu diesem Thema hier steht. Das sieht mir fast nach Linkspam aus: wie Du wohl weißt, versuchen viele die Popularität und die Zugriffszahlen bei der Wikipedia für ihre Produkte auszunutzen. Du hattest nun schon mehrfach die Gelegenheit, konkret aufzuzeigen, wo es zw. Buch und Lexikonartikel einen handfesten Konnex gibt, hast dazu aber so gut wie nichts mitgeteilt. Lies bitte mal WP:LIT und nimm vor allem die Kernsätze zur Kenntnis: "Für Literatur gilt in Wikipedia das Gleiche wie für Weblinks: Es geht nicht um eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern, die zufällig zum Thema passen, sondern um die wissenschaftlich maßgeblichen Werke oder um seriöse, möglichst aktuelle Einführungen. Die Werke sollen sich mit dem Thema des Lemmas selbst befassen [!] und nicht mit Themen auf einer höheren oder niedrigeren Ebene [!]." --Happolati 20:19, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Zur Klarstellung: Mir geht es nicht um Linkspam oder sonstige verwerfliche Absichten, sondern um die Sache, die offenbar an dieser Stelle noch nicht diskussionsreif ist. Ich komme darauf zurück. JaJo Engel 21:36, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Das Problem "Grenzen des Wachstums" wird unter Wirtschaftswachstum#Grenzen_des_Wachstums in Wikipedia erläutert, den Link auf den übergeordneten Artikel habe ich unter Siehe auch: eingefügt. Dort könnte wohl auch das entsprechende Buch genannt bzw. besser wohl eingearbeitet werden.-- pistazienfresser 18:30, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Anlass und Ziel des Gesetzes

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Das Ziel und der Anlass des Gesetzes werden im Artikel nicht erläutert, oder? Vgl. hierzu http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/000/1700015.pdf unter "A. Problem und Ziel".-- pistazienfresser 18:30, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Pistazienfresser (ich bin übrigens auch einer), auf die Finanzkrise wird kurz rekurriert - reicht das? Mehr als einen weiteren Satz würde ich, glaube ich, nicht dazuschreiben. Der entsprechende Abschnitt in dem von Dir verlinkten Dokument ist ja mehr oder weniger Lyrik. Deine Idee zum Thema Buch-Platzierung (eins drüber) finde ich gut. Gruß --Happolati 18:49, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Damit kritisiert oder zumindest vom Wiki-Leser selbst hinterfragt werden kann, ob das angegebene Ziel des Gesetzes erreichbar ist, mit steuerlichen Mitteln erreichbar ist oder/und mit den im Gesetz ergriffenen Maßnahmen erreichbar ist, sollte man das angegebene Ziel auch ausführlich genug darstellen.-- pistazienfresser 19:58, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die Ausgliederung des angegebenen Anlasses und Ziels in einen eigenen Absatz finde ich gut. Danke.-- pistazienfresser 20:58, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Weitere Materialien (Bundestag)

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- (Ergebnis von http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/search/find_without_search_list.do?checkedIds=22073)

GESTA-Ordnungsnummer: D001, Zustimmungsbedürftigkeit: Ja , laut Gesetzentwurf (Drs 17/15)

Wichtige Drucksachen

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- Gesetzentwurf, BT-Drs. 17/15 - Beschlussempfehlung BT-Drs. 17/138 - Bericht BT-Drs. 17/147

1. Beratung: BT -PlPr 17/5 , S. 291B - 317D

2. Beratung: BT -PlPr 17/10 , S. 727A - 762A

3. Beratung: BT -PlPr 17/10 , S. 761D - 765D

Sachgebiete:

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- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben - Wirtschaft -- pistazienfresser 20:34, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

(Wer möchte kann noch Links setzen, umformatieren usw.) -- pistazienfresser 20:34, 22. Dez. 2009 (CET) Habe Links gesetzt.-- pistazienfresser 21:50, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Weitere Materialien (Bundesrat)

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BR - Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT Urheber: Bundestag 04.12.2009 - BR-Drucksache 865/09 Ausschüsse: Finanzausschuss (federführend), Wirtschaftsausschuss, Ausschuss für Familie und Senioren

BR - Empfehlungen der Ausschüsse 10.12.2009 - BR-Drucksache 865/1/09 Fz, FS: Versagung der Zustimmung - Wi: Zustimmung

BR - Plenarantrag Urheber: Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz 15.12.2009 - BR-Drucksache 865/2/09 Anrufung des Vermittlungsausschusses; Anrufungsziel: grundlegende Überarbeitung des Gesetzesbeschlusses BT

BR - Durchgang 18.12.2009 - BR-Plenarprotokoll 865, TOP 2 (offenbar am 22.12. noch nicht veröffentlich: http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_43984/DE/parlamentsmaterial/plenarprotokolle/plpr2009-node.html?__nnn=true ) Beschluss: Zustimmung (865/09), Abstimmung durch Aufruf der Länder

BR - Beschlussdrucksache 18.12.2009 - BR-Drucksache 865/09(B)

-- pistazienfresser 20:40, 22. Dez. 2009 (CET) Bis auf das Plenarprotokoll Dokumente verlinkt.-- pistazienfresser 22:11, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Unterschied: Gesetzesentwurf - Gesetzgebungsverfahren

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Insbesondere da der ursprüngliche Gesetzesentwurf (der wohl zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens über die Fraktionen eingebracht wurde?) in vielen Punkten geändert wurde (vgl. Bundesratsdrucksache 865/09 (PDF)), halte ich eine gemeinsame Überschrift "Gesetzesentwurf" nicht für sinnvoll.-- pistazienfresser 20:55, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestag verabschiedet. Ist doch sinnvoll, das unter "Gesetzentwurf" zu belassen. Zu viele Abschnitte - oder gar Ein-Satz-Absätze - verstückeln die Artikelgestalt unnötig. Dank ansonsten für den Ausbau. --Happolati 21:05, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Gesetzentwurf ist hier der unten genannte der Fraktionen - offenbar "aus der Mitte des Bundestags" gemäß Art. 76 Abs. 1 2. Alternative Grundgesetz in Verbindung mit § 76 Abs. 1 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
Damit man nicht noch einordnen muss, ob das Ergebnis der Bemühungen des Finanzministeriums ein Referentenentwurf ist, sollte man den ganzen Gang unter "Gesetzgebungsverfahren" oder "Vorarbeiten und Gesetzgebung" zusammenfassen.
Unter "Maßnahmen", "Inhalt" oder ähnlichem kann man dann das zusammenfassen, was sonst noch derzeit unter "Gesetzesentwurf" steht. Ob man die Änderungen im Beschuss des Bundestags (der dem Bundesrat weitergeleitet wurd) gegenüber dem Gesetzentwurf der Fraktionen nun dort oder unter Gesetzgebungsverfahren anspricht, halte ich für Geschmackssache.
Die Ausführungen zum Gesetzgebungsverfahren sind noch ausbaufähig (Quellen siehe oben) und korrekturbedüftig: Der Beschluss des Kabinetts dürfte zwar politische Relevanz haben, aber durch den gewählten (schnelleren) Weg über die Fraktionen höchstens eingeschränkte staatsrechtiche Relevanz; ein "Gesetztesentwurf"/Gesetzentwurf im Sinne des entsprechenden Wikipedia-Artikels und des Staatsrechts war dieser Beschluss nicht.
Wenn man nicht schreibt, wann welcher Finanzausschuss usw. zu dem (geplanten) Gesetz getagt hat oder zumindest wann er (welche) Beschüsse gefasst hat, ist auch die Kritik unten schwerer einzuordnen (Finanzauschuss des Bundestages oder des Bundesrates?).-- pistazienfresser 01:30, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Weitere Materialien (Literatur)

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Aufsätze und Anmerkungen bei Beck-Online:

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2009:

  • Bien, Roland und Wagner, Thomas: «Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und der Zinsschranke nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz», BB 2009, 2626
  • Herzig, Norbert und Bohn, Alexander: «Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz als Umsetzung des Sofortprogramms der Koalitionsparteien zum Unternehmenssteuerrecht», DStR 2009, 2341
  • Korn, Christian: «Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag – Erste Umsetzung durch den Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes», SteuK 2009, 292929
  • Mückl, Norbert: «Steuerliche Erleichterungen von Finanzierungen und Umstrukturierungen für Unternehmen durch den Entwurf eines Wachstumsbeschleunigungsgesetzes», GWR 2009, 414
  • Redaktion beck-aktuell: «Merkel: Steuerreform kommt 2011 – Keine "Streichliste"», becklink, 293024
  • Redaktion beck-aktuell: «Finanzauschuss: Wachstumsbeschleunigungsgesetz von Wirtschaft gelobt und von Gewerkschaften kritisiert», becklink 294219
  • Redaktion FD-DStR 2009: «Das Wachtsumsbeschleunigungsgesetz im Überblick», becklink 293973
  • Redaktion FD-Erbrecht: «Entlastung bei der Erbschaftssteuer soll zum 1.10.2010 in Kraft treten», FD-ErbR 2009, 292993
  • Redaktion IBR-Online: «ZDH: Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt richtige Impulse», IBRNews, 13970
  • Scheunemann, Marc, P. und Dennisen, Andre: «Unternehmensbesteuerung 2010 – Überblick über die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgesehenen Änderungen», BB 2009, 2564

Konjunkturpaket?

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Amtlich wird nicht von einem Konjunkturpaket gesprochen, es gibt Konjunkturpaket I und II, aber amtlich nicht III. --Alex1011 16:05, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Nun, der Artikel behauptet auch nicht, dass das eine amtliche Bezeichnung ist. Und in der öffentlichen Diskussion ist das Gesetz häufig mit einem "Konjunkturpaket III" identifiziert worden; auch Parlamentarier der Fraktionen, die das Gesetz mit ihrer Mehrheit verabschiedet haben, tun dies, siehe z.B. hier. Deshalb ist die Bezeichnung mE zulässig. Was würdest Du als Alternative vorschlagen? --Happolati 16:34, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Die Ausdrucksweise von Bellmann „...was die Funktion eines weiteren Konjunkturpaketes übernehmen kann“ ist ja auch nicht so eindeutig. Man könnte den ganzen Satz auch weglassen. Oder man erläutert, wer den Begriff Drittes Konjunkturpaket verwendet hat. --Alex1011 22:56, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Bellmann ist aber kein Einzelfall, lediglich ein Beispiel. Und lies mal die Überschrift ihres Beitrages, deshalb habe ich gerade diesen Link gewählt. Auch wurde von der jetzigen Regierung immer wieder der Zhg. mit den vorhergehenden Maßnahmen betont. --Happolati 22:59, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Fußnoten

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Kein Formatierungsunfall, sondern Absicht. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass aus dem Text auf eine Fußnote und erst von dort wiederum auf eine Seite verwiesen wird. Außerdem werden die Artikel mit den unsäglichen Fußnoten völlig unleserlich. Este 16:44, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Das ist eine hier völlig gängige Referenzierungsweise. Wenn Du etwas grundsätzlich ändern willst, begründe dies bitte in der Zusammenfassungszeile. --Happolati 16:46, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Bist du dazu da, die Nutzung von Wikipedia grundsätzlich zu erschweren, oder sind das nur deine Administrator-Allüren? Este 16:54, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Falls du nur heute auf Karwall aus bist, rate ich dir, das mal abzustellen; falls es chronisch ist, such dir ein anderes Hobby. Die Konventionen mit den Refs haben wir hier nicht aus lauter Langeweile eingeführt. --TheK? 17:08, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Wirtschaftskrise seit 2007?

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In der Einleitung wird von der "2007 einsetzenden Wirtschaftskrise" gesprochen. Lt. Finanzkrise ab 2007 hat die Finanzmarktkrise aber erst Ende 2008 die Realwirtschaft erreicht. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zielte auf die Realwirtschaft ab. Ich schlage daher vor, genauer folgendermaßen zu formulieren: "die ab Ende 2008 die deutsche Realwirtschaft treffende Krise" --Codica 22:12, 12. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Wirkung

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Hat das Gesetz die gewünschte Wirkung gezeigt? -- Elendsredder (Diskussion) 01:01, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Was sagen denn die Personen dazu, welches das Gesetz verabschiedet haben? 78.35.193.108 19:51, 16. Feb. 2013 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 08:19, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten