Diskussion:Wahrheitsbeweis

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Jpp
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Der Artikel ist nicht geschickt formuliert, so dass der Kern der eigentlichen Bedeutung des Wahrheitsbeweises nicht erkennbar wird. Der unbefangene Leser wird annehmen, die Verurteilung wegen Beleidigung erfordere einen Wahrheitsbeweis. Dass der Wahrheitsbeweis im Rahmen des § 186 StGB eine Rolle spielt und dabei entlastende Wirkung hat, wird nicht deutlich. Und dass dann nicht in jedem Fall eine Verurteilung wegen Beleidigung möglich ist, sondern nur, wenn trotz der Wahrheit der Tatsache noch eine Beleidigung übrig bleibt, wird nicht dargestellt. --wau > 15:04, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Äh, warum schreibst du es eigentlich nicht dazu? --jpp ?! 08:08, 1. Nov. 2006 (CET)Beantworten