Diskussion:Wareneingang

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Lücken
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Überschrift[Quelltext bearbeiten]

     Für Unternehmer ist es Pflicht, die Ware unmittelbar auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und    
     gegebenenfalls zu reklamieren, ansonsten gilt die im Lieferschein angegebene Menge als geliefert und 
     schadensfrei.

Unmittelbar ist nicht ganzr richtig, die Ware muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern überprüft werden, unmittelbar impliziert eventuell sofort... Werde es abändern, sollte jemand nicht damit zu recht kommen, bitte diskutieren oder zurückändern falls ich komplett daneben liege...--Metalrage 10:19, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Produktion / Fertigung[Quelltext bearbeiten]

Wenn der Wareneingang nur stattfindet, wenn die Ware gekauft wurde, wie heisst es denn dann, wenn die Ware produziert oder gefertigt wurde? Yotwen (Diskussion) 06:52, 27. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo @Yotwen: Die Produktion erhöht nicht den Wareneingang, sondern direkt den Lagerbestand. Es wäre betriebswirtschaftlich fehlerhaft, die Produktion als Wareneingang zu verbuchen, da dieser lediglich die externe Materialbeschaffung berücksichtigen darf. Inventurdifferenzen (also der Unterschied zwischen Buchwert und Inventurwert) laufen direkt über die G&V. Also: falscher Lücke-Baustein aufgrund mangelnden Fachwissens. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 11:51, 7. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Hallo @Wowo2008: … du machst da aber eine Menge Annahmen in deinem Statement:
  • Der Zugang aus der Produktion kann heissen wie er will. Das hat auf die Buchhaltung keine Auswirkung.
  • Wenn sich Wareneingang nur auf Zugänge aus Einkaufsprozessen bezieht, dann musst du in der Abgrenzung die Zugänge aus anderen Quellen aufführen, ich erwarte da also mindestens
  • Zugänge aus Produktion
  • Zu-/Abgänge aus Inventurdifferenzen
  • Wohin du buchst ist mir schnuppe. WIP muss entlastet werden, Lager belastet.
Es wäre betriebswirtschaftlich bedenklich, WIP nicht zu entlasten und Fertigungskosten nicht zu buchen. Dann platzt dir WIP irgendwann aus allen Nähten. Es scheint zumindest mal Modellabhängig zu sein, und das deutet darauf hin, dass du möglicherweise eine zu einfache Vorstellung von Buchhaltung hast.
Ich halte ss für bedenklich und betriebswirtschaftlich fahrlässig, wenn man die wunderbare Vielzahl von Prozessen und Methoden gegen eine einzige Sicht der Welt eintauschen wollte. Vielleicht revidierst du dein Statement "falscher Lücke-Baustein aufgrund mangelnden Fachwissens" und korrigierst es in "in meiner Welt anders, aber durchaus statthaft". Dann könntest du nämlich darauf verzichen, den Kritiker zu erschiessen, und statt dessen einfach den aufgezeigten Misstand beheben.
Das Ziel des Artikels ist es doch nicht, nur deinen Prozess zu beschreiben, sondern eine allgemeine Beschreibung der möglichen Bandbreite von Prozessen zu geben. Und da fehlt Produktion sicher, Inventurdifferenzen m. E. auch.
Können wir darüber reden? Yotwen (Diskussion) 12:08, 7. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Hallo @Yotwen: bitte lass Emotionen aus dieser Diskussion, sie vernebeln Dir auch den Blick auf mein Statement und die Einsicht in die Richtigkeit meiner Aussagen. Der Artikel beschreibt nicht „meinen Prozess“, sondern die betriebswirtschaftlichen und daraus abzuleitenden buchhalterischen Grundlagen. „Meine Welt“ ist die betriebswirtschaftliche Sichtweise; wissenschaftlich noch umstrittene Aspekte gibt es jedenfalls bei diesen Grundsatzthemen nicht. „Modellabhängig“ ist hier auch nichts, der Wareneingang betrifft ausschließlich externe Beschaffungsvorgänge. Das wird von der Buchhaltung reflektiert. Der Wareneingang ist ein Aufwandskonto, sodass auch deshalb der Zugang aus Produktion hier nichts zu suchen hat, weil die Produktionskosten bereits verbucht sind. Die Produktion ist als Bestand zu erfassen, der Wareneingang ist kein Bestandskonto. Als Aufwandskonto wird es am Jahresende über die G&V unter der Position „Wareneinsatz“ verbucht, wo Produktionsbestände nun gar nichts verloren haben. Deine Aussage „Wenn sich Wareneingang nur auf Zugänge aus Einkaufsprozessen bezieht, dann…“ suggeriert eine nicht vorhandene Wenn-dann-Logik. Der Wareneinkauf bezieht sich ausschließlich auf externe Beschaffungen, sodass es andere Zugänge nicht gibt; sie sind deshalb auch nicht zu erwähnen. Niemand würde bei der Aussage „Der Devisenbestand wird durch den Zugang von Devisen erhöht“ erwarten, dass die Aussage „der Zugang von eigener Währung ist darin nicht enthalten“ folgt. Was für den Wareneingang nicht relevant ist, wird auch nicht erwähnt. Deine Vorschläge widersprechen betriebswirtschaftlichen Grundregeln, die ich nun ausreichend dargestellt habe. Da bereits Deine Replik zeigt, dass Dir neue Argumente nicht einfallen und aus meiner Sicht alles gesagt ist, werde ich hier nicht mehr antworten. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 13:51, 7. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Kein Beleg, kein Argument. Yotwen (Diskussion) 14:37, 7. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Lücken[Quelltext bearbeiten]

Wenn, wie im Artikel seit neuestem ...Waren einschließlich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halbfabrikate und Zutaten, ... im Wareneingangsbuch geführt werden, dann fehlt der Definition die Erklärung welchem Wunder wir die Halbfabrikate verdanken. Yotwen (Diskussion) 13:32, 7. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Ausführliche Begründung.
Im Absatz "Verbuchung" wird mit dem Gesetzestext der vordere Teil des Artikels ad absurdum geführt, indem zitiert wird ...„alle Waren einschließlich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halbfabrikate und Zutaten, die der Unternehmer im Rahmen seines Gewerbebetriebs zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch entgeltlich oder unentgeltlich, für eigene oder für fremde Rechnung, erwirbt, aufzuzeichnen.
Sollte die "Aufzeichnung" eine als Wareneingang bezeichnete Eintragung in ein Register erfordern, dann ist der erste Teil des Artikels völlig irreführend. Dort wird behauptet, dass die Herkunft der Waren aus einem Einkauf stammen muss. Eigenfertigung oder fremde Waren werden dort überhaupt nicht berücksichtigt.
Ich sehe nur zwei Möglichkeiten, diesen Mangel zu beheben.
  1. Die Definition wird erweitert, so dass "Wareneingang" nicht auf "Waren aus Einkäufen" beschränkt wird
  2. Es werden die Begriffe benannt, die sich von Wareneingang kontrastieren und
    1. Wareneingang aus Eigenfertigung
    2. Wareneingang zur Aufbewahrung (Lagerhalter)#
    3. Wareneingang von Dienstleistungen
Sollte noch jemand weitere Lösungsvorschläge machen, bin ich gerne bereit, darüber nachzudenken. Yotwen (Diskussion) 06:51, 8. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Hallo @Yotwen: Die gesamte hiesige Diskussion ist maßgeblich für die Entwicklung des Artikels. Deine Aufzählung widerspricht jedoch dem Diskussionsstand (Eigenfertigung), ist neu in die Diskussion eingeführt (Lagerhalter) oder kann berücksichtigt werden (Dienstleistung).

  • Eigenfertigung ist ein anderer Begriff für Produktion (zur Differenzierung von Fremdfertigung). Während der gesamten obigen Diskussion konntest Du Deinen fehlerhaften Standpunkt nicht weiter belegen, ich habe meinen aber mehrfach belegt. Deshalb kannst Du Deinen widerlegten Standpunkt mit diesem Beitrag nicht ohne neue Belege wiederholen. Eine Lücke ist insofern nicht vorhanden. Die Bestimmung des § 143 AO ist nicht bloß eine Definition, sondern sogar eine Legaldefinition. Die Lösung findet sich in der Legaldefinition selbst, denn auch Halbfabrikate erwirbt demnach der Unternehmer zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch. Erwerb ist eine wirtschaftliche Transaktion, die nur von außerhalb des Erwerbenden durch Lieferung stattfinden kann.<Thomas C. Wolf, Grundlagen der doppelten Buchführung, 1996, S. 6> Weiterveräußerung betreibt der Händler von z.B. Halbfabrikaten nach Erwerb, Verbrauch der Produzent, der sie zunächst auf Lager nimmt (dann bestandsorientierte Buchführung) oder sofort in die nachgelagerte Produktion (dann aufwandsorientierte Buchführung) übernimmt. Das steht alles im Artikel, keine Lücken. Das Wort „erwirbt“ steht im Gesetz für den Erwerb von außerhalb zum Eigentum. Die Vorschrift erwähnt ausschließlich den Erwerb, so dass es einen Wareneingang aus Eigenfertigung (=Produktion) auch aus diesem Grunde nicht gibt. „Aufzeichnung“ sind Belege und ein Wareneingangsbuch oder –Konto. Mit Registereintragung hat das nun gar nichts zu tun.
  • Der Lagerhalter verzeichnet keinen Wareneingang zur Aufbewahrung, er „erwirbt“ die Waren nicht, sondern erlangt lediglich Besitz an ihnen. Eigentümer bleibt der Einlagerer, der sein Eigentum mit dem Lagerschein nachweisen kann. Auch hier zeigt sich deutlich Deine Inkompetenz zum Thema.
  • Einzig die extern beschafften Dienstleistungen können im Wareneingang berücksichtigt werden.

Du hast die gesamte Thematik immer noch nicht verstanden, deshalb ist es aus Deiner Sicht ein „Mangel“, objektiv für Sachkundige jedoch nicht: Der Mangel liegt bei Deinem fehlenden Fachwissen. Lies meine Diskussionsbeiträge sorgfältiger durch, dann erkennst Du die Sachlage. Der vordere Teil des Artikels wird eben nicht ad absurdum geführt. Deine Auffassung zur Eigenfertigung/Produktion bleibt unbelegte TF, die im Artikel nichts zu suchen hat. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:21, 18. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Oh Brunnen der Klugheit, es tut mir ja schrecklich leid, dass du dich mit so dummen Leuten ärgern musst. Ich frage doch nur nach einem Funken deiner unendlichen Weisheit in Form der einfachen Angabe, wie Fachleute deiner Güte den Wareneingang von Eigenfabrikaten ins Lager bezeichnen. Für Oma reicht es nicht die Wahrheit zu wissen. Sie muss auch die Unwahrheit einer möglichen Aussage erkennen. Yotwen (Diskussion) 11:31, 18. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Problem besteht auch nach Überarbeitung weiter. Yotwen (Diskussion) 14:58, 12. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Wo konkret besteht für Dich das Problem? --Wowo2008 (Diskussion) 12:36, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Der reinen Wortbedeutung folgend, versteht ein Laie natürlich jeden Zugang in ein Lager. Die hier aufgeführte Definition beschränkt diese Zugänge aber auf auschschliesslich diejenigen, die durch einen Einkaufsvertrag mit dem Hersteller einer Ware oder einem Händler verursachten Zugänge.
Das bedeutet, dass die Erwartungshaltung des Lesers nicht erfüllt wird. Und weil er zur Spezies Mensch gehört, (mäßig) vernunftbegabt ist und logische Schlüsse ziehen kann, erkennen Leser solche Lücken. Sie werden sich also fragen, wie die Zugänge heissen, die nicht durch Einkaufsaufträge entstehen (also aus Ernten, Zugängen aus dem Abbau von Rohstoffen, zufliessendem Wasser in einen Speichersee, Zugänge aus Produktion usw.)
Und genau das fehlt dem Artikel: Wenn sie nicht Wareneingang heissen, wie heissen sie dann. Der Verweis muss unbedingt in den Artikel. Yotwen (Diskussion) 17:13, 15. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo @Yotwen: Wareneingang ist ein Fachbegriff der Betriebswirtschaftslehre und des Rechnungswesens, dessen Begriffsinhalt sich ausschließlich auf externe Einkäufe beschränkt. Der Wareneingang ist die Schnittstelle zwischen außerbetrieblicher und innerbetrieblicher Materiallogistik, denn er übernimmt die „angelieferten Materialien vom Lieferanten oder Spediteur in den Verfügungsbereich des Unternehmens“.<Florian Klug, Logistikmanagement in der Automobilindustrie, 2010, S. 204> Ob ein Laie eine andere Begriffsvorstellung besitzt, kann in einem Wörterbuch erörtert werden, nicht aber in WP. Der Laie braucht lediglich Verständnis, um beim Lesen der Definition zu erkennen, dass seine Begriffsvorstellung nicht erfüllt wird. Wenn sich jemand nicht mit Kaffeepads auskennt, wird er beim Lesen der Definition seine möglicherweise falsche Begriffsvorstellung revidieren müssen. WP kann nicht auf alle denkbaren laienhaften Begriffsvorstellungen eingehen, sondern muss die Merkmale, die einem Begriff in einem Fachgebiet zugeschrieben werden, erwähnen – nicht weniger, aber auch nicht mehr: Eine Definition ist wissenschaftlich falsch, wenn sie entweder begriffsrelevante Merkmale weglässt oder nicht relevante hinzufügt. Geh mal nach Google (auch Google Books), und Du wirst erkennen, dass nicht eine einzige Quelle auf die von Dir aufgeführten fachfremden Begriffsinhalte eingeht. Es handelt sich deshalb auch nicht um Lücken, weil es objektiv keine begriffsrelevanten Merkmale sind. Ob ein Laie subjektiv eine Lücke zu erkennen glaubt, ist ohne jeden Belang. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass ein Artikel überfordert wird, wenn er zusätzlich aussagen soll, was alles nicht mit ihm zu tun hat: Wasser ist eine chemische Verbindung, aber kein chemisches Element und keine Säure. Wenn jemand diese Vorstellung hatte, wird er eben durch das Fehlen dieser Aussage eines Besseren belehrt. Deine gewünschten Hinzufügungen widersprechen der lexikalischen Trennschärfe, die in Artikeln verwirklicht sein muss. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 09:50, 29. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Ich habe dir schon ein Gegenbeispiel gezeigt. Es stammt von SAP, einem der weltweit größten Unternehmen für betriebswirtschaftliche Software. Der Eintrag wiederlegt deine behauptete, einheitliche Definition des Begriffs. Und dann gilt die einfache Aussagenlogik wie in der Mathematik: Wenn es ein Gegenbeispiel gibt, dann muss die umstrittene Aussage entweder qualifiziert werden oder es muss eine Klärung der Situation herbeigeführt wird. Erst dann wird Wissen dargestellt und nicht, Unverstandens widergekäut.
Nichts anderes fordere ich von einem guten Artikel. Ich selbst kenne den Begriff Wareneingang für jeden buchungstechnischen Zugang im Lager. In meiner betriebswirschaftlichen Welt ändert sich dadurch der Lagerbestand (Buchhaltung) und entlastet die Unfertigen Erzeugnisse (mir eher als WIP bekannt) ODER der Lagerbestand ändert sich und die "Forderungen gegen Unbekannt" werden belastet. (Klar, theoretisch könnte auch eine Rechnung beiliegen, aber so läuft das mit der IT halt nicht.)
Und da das so eine offensichtliche Buchung ist, müsste doch geklärt sein, wie das nun noch mal heisst, wenn die Ware ausnamsweise mal nicht gekauft wurde, sondern aus der eigenen Produktion ins Lager wandert, ein Vorgang, der in Deutschland einige zig-Millionen Mal pro Tag geschieht. Yotwen (Diskussion) 10:30, 29. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo @Yotwen: Wir drehen uns im Kreis. SAP sagt: „Der Wareneingang ist Teil des Beschaffungszyklus in ‚SAP Business One‘ und Schnittstelle zur Bestandsführung. In der Regel werden die gelieferten Materialien auf den frei verwendbaren Bestand ins Lager gebucht.“<Thomas Teufel, SAP Business One prozessorientiert anwenden, 2004, S. 181> Damit (und mit weiteren SAP-Anwender-Büchern) steht fest, dass es um externe Lieferungen geht. (Wo ist übrigens Dein früherer SAP-Hinweis?) Dafür brauchst Du übrigens nicht die Aussagenlogik zu bemühen – das sind Grundregeln der Diskussion. Was Du - offensichtlich nur oberflächlich - kennst, reicht hier nicht aus: Schau Dir mal die Zugänge des Wareneingangskontos genauer an, und Du wirst feststellen, dass es nur externe Zugänge erfasst. Der Wareneingang ist die Vorstufe zur Produktion, deren Ergebnisse den Lagerbestand „Fertigerzeugnisse“ oder „Halbfabrikate“ erhöht. Dieser Vorgang heißt im Jahresabschluss Vorratsveränderung. Weitere Grundregel der Diskussion: Da Du auf meine anderen Argumente nicht eingegangen bist, gelten diese als anerkannt. Damit wird – und darf – es zu einem Verweis auf nicht lemmarelevante Aspekte nicht kommen. Nachdem Du restlos widerlegt bist, betrachte ich die Diskussion hiermit als beendet; damit bewahre ich Dich auch, weitere Peinlichkeiten von Dir zu geben. Der Beleg-Baustein wird entfernt. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 09:09, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Du musst dich nicht entschuldigen, Wowo2008. Buchhalter wie du sind für ihren erbärmlichen Kommunikationsstil bekannt. Erkläre bitte:
  1. Jochen Benz, Markus Höflinger, Logistikprozesse mit SAP R/3; Seite 257: …Wareneingang der produzierten Erzeugnisse… (mit Buchungssatz für Buchhalter)
  2. Jörg Becker, Wolfgang Uhr, Oliver Vering; Integrierte Informationssysteme in Handelsunternehmen auf der Basis von SAP; Seite 64: Der Wareneingang bildet die Schnittstelle zwischen dem Beschaffungsprozess und den Lagerfunktionen. Er stellt damit für das Handelsunternehmen den Ausgangspunkt seiner warenlogistischen Aktivitäten dar. Gegenstand der Warenlogistik ist die Planung, Durchführung und Kontrolle von Materialbewegungen sowie der sie koordinierenden Informationsflüsse. Die innerbetriebliche Warenlogistik im Handelsunternehmen umfasst neben dem Wareneingang... (hier keine Rede von Einkauf oder Buha, sondern reine funktionale Beschreibung von Eingängen, egal ob extern oder intern beschafft.)
  3. Warenbewegung (keine Chance, der Unterpunkt Wareneingang lautet „Ein Wareneingang (WE) ist eine Warenbewegung, mit der der Erhalt von Waren von einem externen Lieferanten oder aus der Produktion gebucht wird. Ein Wareneingang führt zu einer Erhöhung des Lagerbestands.“ Zumindest letzten Punkt hast du schon eingestanden.)
Das sind nun drei Gegenbeispiele, die sich halt an der Praxis orientieren, nicht am Doktortitel des Dozenten. Yotwen (Diskussion) 07:27, 3. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo @Yotwen: Du hast etwas missverstanden: Die Peinlichkeiten gehen von Dir aus und Dir wollte ich weitere Peinlichkeiten ersparen. Für fremde Peinlichkeiten muss ich mich nicht entschuldigen. Wäre ich Buchhalter, würden sie mich besonders stören, weil Du immer noch nicht Dein grundsätzliches Problem erkannt hast: Dir fehlt der Überblick. Das beweisen auch die drei Zitate, denn Du hast die Quellen nicht ausreichend studiert. Im Beispiel 1 ist vom „Wareneingang zur Bestellung“ die Rede (S. 221, S. 256).<Jochen Benz/Markus Höflinger, Logistikprozesse mit SAP R/3®> Beispiel 2 musst Du zu Ende lesen: „Im Rahmen des Wareneingangs erfolgt die Kontrolle der angelieferten Ware…“ (S. 65).<Jörg Becker/Wolfgang Uhr/Oliver Vering, Integrierte Informationssysteme in Handelsunternehmen auf der Basis von SAP> Beispiele 1 & 3 decken ein weiteres Missverständnis auf: SAP versteht den buchhalterischen Wareneingang in allen drei Beispielen so wie die BWL (ausschließlich externe Lieferungen), meint aber auch ein so benanntes SAP-Benutzermenü, das – als Zwischenlösung – die Übernahme von Fertigprodukten hierunter erfasst. Spätestens jetzt muss deutlich werden, dass Anwenderbücher im Hinblick auf die Rechnungslegungsvorschriften wenig hilfreich sind - das ist auch nicht ihre Aufgabe: Sie sollen dem Benutzer die Anwenderprogramme erklären. Schaut man sich die - hier einschlägigere - Literatur über Kontenrahmen an, wird klar, dass das Wareneingangs-Konto ausschließlich externe Lieferungen erfasst, die Gegenbuchung hängt stets mit „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ zusammen:<Manfred Bornhofen/Martin C. Bornhofen, Buchführung 1 DATEV-Kontenrahmen 2018, 2018, S. 95><Manfred Weber, Kaufmännische Buchführung von A-Z, 2015, S. 172, S. 234> Es gilt: Das Wareneingangskonto gehört zur Beschaffungsfunktion eines Unternehmens und erfasst ausschließlich externe Lieferungen von RHB und Halbfabrikaten. Fertigprodukte gehören zur Produktion und werden bei ihrer Lagerung über den Bilanzstichtag hinaus als Vorratsveränderung verbucht oder bei einem sofortigen Verkauf über den Warenausgang geführt. Das Warenausgangskonto gehört zur Vertriebsfunktion. Dass bei einer Vorratsveränderung eine Bestandserhöhung stattfindet, habe ich sowohl erstmals im Artikel als auch als meine erste Antwort in der Disku erwähnt, da war nichts einzugestehen. Auch hierbei hast Du den Überblick verloren. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 10:45, 9. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Die von dir vorgenommene Beschränkung auf buchhalterische Themen ist m. E. nicht zulässig. Die Materialwirtschaft verwendet den Begriff belegbar und das erkennst du einfach nicht an. Such dir eine 3M für eine Bewertung aus. Yotwen (Diskussion) 08:51, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo @Yotwen: Mit Deiner Replik erkennst Du implizit an, dass Du aus Deinen Anwenderbüchern (übrigens ebenfalls eine Beschränkung) fehlerhaft zitiert hast, so dass Du weiterhin Beweise schuldig bleibst. Die Buchführung ist ein wesentliches Kriterium auch zur Beurteilung des Wareneingangs, denn sie vollzieht die betriebswirtschaftlichen Grundlagen auf dem Wareneingangskonto. Die Materialwirtschaft ist funktionsübergreifend tätig, das habe ich zu keiner Zeit bestritten. Schaut man sich dort entsprechende Literatur an, stößt man wieder darauf, dass der Wareneingang die Aufgabe hat, „angelieferte Waren und Materialien anzunehmen …“<Sarastro GmbH (Hrsg.), Wirtschaftsfachwirt - Das Prüfungsrelevante Wissen, Teil 2, 2013, S. 155> Die erdrückende Beweislast rechtfertigt keine 3M; Du kannst sie meinetwegen anstoßen, denn Du bist beweisbelastet. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 09:42, 29. Aug. 2019 (CEST)Beantworten