Diskussion:Wechselverkehr

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Wort auch im Zusammenhang mit schuldscheinartigen „Wechseln“ gebraucht[Quelltext bearbeiten]

Beim Eintragen der Beleg-URLs in der Zusammenfassungszeile lief diese mal wieder sehr schnell über, daher hier:

Diese Verwendung scheint großenteils alt zu sein, was ich allerdings darauf zurückführe, dass der Wechsel (Urkunde) an sich wohl etwas aus der Mode ist. Ich bin ihr im Wikipediaartikel Kaufmann_(HGB) begegnet und finde, dass sie hier erwähnt werden sollte, insbesondere da das Wort „Wechselverkehr“ auch in den anderen Bedeutungen im allgemeinen Alltag nicht unverhältnismäßig häufig vorkommt. Die neu aufgenommene Bedeutung baut offenbar auf der im Wiktionary unter Nummer 4 als „Austausch von Waren, Dienstleistungen, Zahlungsmitteln, Wertpapieren und so weiter“ beschriebenen Bedeutung von „Verkehr“ auf. Bei meiner Suche nach der finanziellen Verwendung stieß ich daneben auf Hinweise (leider unter der Schwelle der Belegbarkeit), dass das Wort „Wechselverkehr“ früher auf der Wiktionary-Bedeutung 2 aufbauend mit noch einer weiteren Bedeutung im Sinne von Briefwechsel u. dgl. in Umlauf gewesen ist. --Hanekomi (Diskussion) 15:32, 16. Apr. 2017 (CEST)Beantworten