Diskussion:Zentrale Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Xilef6000 in Abschnitt Betreiber / Bereitsteller / Inhaber
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Betreiber / Bereitsteller / Inhaber[Quelltext bearbeiten]

Äh ... Entweder führt "Deutschland", also der Staat, diese Rufnummer ein, dann dürfte auch eine staatliche Institution Betreiber sein, oder "Sperr e.V." ist Betreiber, dann führen die auch ein. Dritte Möglichkeit: Der Staat ermächtigt Sperr e.V., in seinem Namen einzuführen, davon steht aber nichts im Text. Was ist also richtig? --172.179.182.26 20:33, 31. Dez 2004 (CET)

Ich sehe das so: die BNetzA stellt die Rufnummer bereit (ermöglicht regulatorisch die Verwendung), und teilt die Zuständigkeit ("Verantwortlicher und Inhaber") der Sperr e.V. zu. Diese hat sich in diesem Fall dafür entschieden, die technische Realisation der Servodata GmbH zu übertragen ("Betreiber"). So habe ich das ganze auch geschrieben. Ich hoffe hierbei nicht gegen gängige Begriffsdefinitionen verstoßen zu haben. Quelle BNetzA: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/116xyz/116116_Basepage.html --Xilef6000 (Diskussion) 20:45, 1. Sep. 2018 (CEST)Beantworten