Diskussion:Zentraler Kontrahent

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Ildottoreverde in Abschnitt Habs versucht
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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Für mich jedenfalls ist dieser Artikel weitgehend unverständlich. Auch unter Abzug meines geringen IQ sollte hier noch was verbessert werden. --Pelz 01:30, 9. Nov 2005 (CET)

Der Link 3.↑ Europäische Kommission: Functional Definition of a Central Counterparty Clearing House steht zwar auf der Seite der EU, ist aber eine Veröffenmtlichung von EACH, also ein Kommentar zu einer Veröffentlichung der EU.

Wieß nicht, wie man Links bearbeitet.

MFG (nicht signierter Beitrag von 134.99.44.85 (Diskussion) 13:07, 7. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Habs versucht[Quelltext bearbeiten]

Hallo!

Ich hab mal ein bisschen mehr geschrieben. Bin gerne bereit, den Artikel noch weiter zu verbessern. Was genau ist denn noch unklar?

Und: Ich hab das Buch geschrieben, dass in der Literatur angegeben. Ich hoffe, sowas ist in WIkipedia erlaubt.

MfG

aa

Hallo!

Dieser Artikel ist wirklich notwendig. Als Fachmann kannst Du Dir das vielleicht nicht vorstellen, aber es ist irrwitzig, was für Vorstellungen unter Normalmenschen über Kontrahenten an der Börse bestehen. Gängiger Glaubenssatz vieler Börsenskeptiker ist, dass die Bank, mittels der man z.B. einen Warrant kauft, gleichzeitig die Gegenpartei für den Käufer darstellt, und weil die Bank über das grössere Fachwissen und Kapital verfüge, sei es für den Retailinvestor unmöglich, Gewinne zu erzielen. Das ist zwar logisch absurd, aber fester Überzeugungsbestandteil einer grossen Bevölkerungsgruppe. (Jimmienoone) --92.106.83.141 17:25, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ich nehme an die Clearingstelle kassiert ein Honorar für ihre Dienste? Könnte man das noch ergänzen? --Ildottoreverde (Diskussion) 11:06, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten